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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. November 2015

    OLG Jena, Beschluss vom 27.08.2015, Az. 2 W 253/15
    § 3 ZPO

    Das OLG Jena hat entschieden, dass der Streitwert für das eBay-Angebot einer illegalen Musik-CD (Raubkopie, Bootleg) eines weltweit bekannten Interpreten im einstweiligen Verfügungsverfahren mit 8.000,00 Euro zu bewerten ist. Der zuvor festgelegte Wert von 1.000,00 Euro habe nicht das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers widergespiegelt, da das verletzte Recht einen erheblichen Wert habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. November 2014

    OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2014, Az. 5 RVs 87/14
    § 106 UrhG, 108 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 126 Abs. 3 UrhG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die strafrechtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke („Raubkopieren“) auf die Feststellung des konkret geschützten Werkes (z.B. Titel, Interpret, ggf. Album bei einer Tonaufnahme) sowie des dazugehörigen Rechteinhabers gestützt werden muss. Die pauschale Feststellung, dass „Raubkopien“ hergestellt wurden, reiche nicht aus. Diese Feststellungen könnten vorliegend jedoch wohl von der Vorinstanz nachgeholt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 11.01.2012, Az. 158 C 23082/11
    § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass für die Veröffentlichung eines eBooks als PDF-Dokument trotz eindeutiger Erkennbarkeit als Raubkopie ein Schadensersatz von 3.000,00 EUR angemessen ist. Der Beklagte habe jedenfalls fahrlässig gehandelt, weil er sich über seine Berechtigung, das streitgegenständliche Werk zum Download anzubieten, hätte vergewissern müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 03.05.2012, Az. 526 Qs 10/12 und 526 Qs 11/12
    § 102 StPO, § 105 StPO

    Das LG Berlin hat in einer Strafsache entschieden, dass die Durchsuchung von Geschäftsräumen wegen des angeblichen Vorhandenseins von urheberrechtlichen Raubkopien rechtswidrig ist, wenn die befassten Polizeibeamten einen Sachverständigen aus der Sphäre des Anzeigenerstatters hinzuziehen und Zutritt zu der Wohnung gewähren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 19.02.2001, Az. (505) 84 Js 670/01 KLs (17/03)
    §§ 106 Abs. 1, 108a Abs. 1 UrhG

    Das LG Berlin hat zwei Angeklagte wegen Software-Piraterie zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und 9 Monaten bzw. einem Jahr verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten hatten arbeitsteilig im Internet einen Online-Shop betrieben, über den sie raubkopierte Software verschiedener Rechteinhaber anboten und urheberrechtlich geschützte Computerprogramme, deren Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte ihnen, wie sie wussten, nicht zustanden, verkauften. Insgesamt 589 Fälle konnten Ihnen nachgewiesen werden. Es wurden auf 589 Bestellungen 1.791 Programme geliefert, die einen Einzelhandelsmarktwert von rund 886.600,00 EUR hatten, wofür die Kunden 10.316,00 EUR bezahlten. Die Taten nahmen die volle Arbeitskraft der Angeklagten in Anspruch; die große Nachfrage konnte nur durch professionelle Organisation bewältigt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. April 2010

    Der Download von raubkopierter Software aus einem P2P-Netzwerk kann unangenehme Folgen haben. Die urheberrechtliche Abmahnung des Softwareherstellers, durch Einsatz von Rechtsanwälten in der Regel sehr kostenträchtig, ist aber nur ein Risiko, dass der Filesharer eingeht. Ein ganz anderes Problem offenbart sich von Seiten Dritter, die in den Tauschbörsen ganz bewusst manipulierte Versionen populärer Software hochladen, die derart manipuliert ist, dass sie schlimmstenfalls Zugriff auf den PC des Filesharers erhalten. So weist t-online darauf hin, dass in dem Rootkit einer Windows-Kopie schädlicher Softwarecode untergebracht werden kann, der von herkömmlichen Virenscannern nicht erkannt werden kann (t-online).

  • veröffentlicht am 7. August 2009

    In dem Artikel „Illegale Downloads – Auf den Pfaden der Raubkopie“ gewährt die FAZ einen oberflächlichen Einblick in die Welt der Hardcore-Kopierer von urheberrechtlich geschütztem Material, dass in einigen Fällen vor dem „Hack“ nicht einmal veröffentlicht worden ist. Der Artikel berichtet von „Release Groups“, welche sich um die Beschaffung unveröffentlichen Materials bemühen, dem „Supplier“ – einer Person, welche Zugriff auf das gewünschte Material hat und dieses unter Erhalt von Bestechungsgeldern herausgibt – und der Kunst des Muxens, also der Ausstattung eines raubkopierten Fimls mit einem besseren Audiokanal durch einen Tontechniker. Die Ironie des Schicksals: In dem Wettbewerb der Gruppen um das beste und schnellste „Major-Release“, finden sich Bootlegger ein, welche sich die Arbeit der Gruppen zueigen machen, indem sie die von anderen Gruppen geknackten Dateien mit ihrem Namen versehen. Um dies zu verhindern, werden die gehackten Dateien verschlüsselt (!), was sich dann im Ergebnis als wirkungslos erweist (JavaScript-Link: FAZ).

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