IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Mai 2010

    Die Meldung von Onlinemarktplatz klingt hart, scheint aber wahr zu sein. Eigene Erkenntnisse zu dem geschilderten Fall, dies schicken wir voraus, haben wir nicht. Der Fall: Ein eBay-Powerseller, der nach eigenem Bekunden 13 Jahre lang auf der Plattform erfolgreich Handel betrieben hatte („100 % positives Feedback“) flog auf Grund zweier negativer Bewertungen, die zwar die Käufer, nicht aber eBay löschen wollte, von der Plattform. Der Mann befindet sich jetzt bei Amazon – und schlägt sich dort wohl mit der Zwangs-Preisparität herum.

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