Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Arzt hat kein Recht auf Löschung von negativer Bewertungveröffentlicht am 25. September 2014
BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13
§ 29 BDSG, § 13 TMGDer BGH hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch gegen die Betreiber eines Ärztebewertungsportals besitzt, die Veröffentlichung der ihn betreffenden Daten – also „Basisdaten“ und Bewertungen – auf der betreffenden Internetseite zu unterlassen, und sein Profil vollständig zu löschen. Das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung überwiege das Recht der Beklagten auf Kommunikationsfreiheit nicht. Zur Pressemitteilung Nr. 132/2014: (mehr …)