Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Gericht muss Parteivorbringen zur Kenntnis nehmen, aber nicht über jeden Punkt entscheidenveröffentlicht am 13. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 16.09.2015, Az. IX ZR 31/14
Art. 103 GG, § 321a ZPODer BGH hat entschieden, dass Gerichte verfassungsrechtlich verpflichtet sind, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, aber nicht über alle Einzelpunkte des Parteivortrags im Urteil entscheiden müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)