IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. November 2008

    In den letzten Wochen haben Unbekannte Onlinehändlern bei eBay gefälschte E-Mails zukommen lassen, die jeweils eine Abmahnung wegen fehlenden Widerrufsrechts und Schadensersatzansprüche enthielten. In vielen Fällen sollte die Abmahnung von dem für sein Abmahnungswesen bekannten Kollegen RA Freiherr von Gravenreuth stammen (? Klicken Sie bitte für ein Beispiel auf diesen Link, über den Sie ein Abbild der E-Mail herunterladen: Fake-Abmahnung), der in diesem Falle aber nicht beteiligt sein dürfte, wenn man der Absendeadresse Glauben schenken darf. Die Empfänger sollten dazu veranlasst werden, einen Anhang der betreffenden E-Mail zu öffen (z.B. „mahnung.zip“), welcher einen Trojaner (Malware) enthielt, über den Vorgänge auf dem befallenen Computer des Opfers ausgeforscht werden (sog. „spoofing“). Diese E-Mails sind besonders gefährlich, da nach derzeitigem Rechtsstand Abmahnungen nicht an eine bestimmte Form gebunden sind und ohne weiteres auch per E-Mail ausgesprochen werden können, was einer Vielzahl von sensibilisierten Onlinehändlern auch bekannt ist. Diese Onlinehändler könnten gefährdet sein, den Anhang zu öffnen, um gerichtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Dem ist unter allen Umständen abzuraten. Im Zweifelsfall rät die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER dazu, die E-Mail nicht ohne weiteres zu ignorieren, sondern einen spezialisierten Rechtsanwalt für das Recht des Onlinehandels zu kontaktieren. Die Firma eBay warnt selbst seit geraumer Zeit vor solchen „Spoofing“-Attacken (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: eBay).

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