Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Rheinland-Pfalz: Zur aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen glücksspielaufsichtliche Anordnungen / Spielhalleveröffentlicht am 24. Februar 2015
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2014, Az. 6 B 10994/14.OVG
§ 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der in § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV normierte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht für Rechtsbehelfe gilt, die gegen glücksspielaufsichtliche Anordnungen erhoben werden, die Spielhallen betreffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)