Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Bundespatentgerichts ist unzulässigveröffentlicht am 16. September 2015
BGH, Beschluss vom 25.08.2015, Az. X ZB 8/14
§ 9 PatKostG, § 11 Abs. 3 PatKostGDer BGH hat entschieden, dass gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz (Gebührenanfall) weder eine Beschwerde noch eine Rechtsbeschwerde zulässig ist. Dies ergebe sich aus § 11 Abs. 3 PatKostG. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens im Markenrechtsstreit nach § 148 ZPOveröffentlicht am 2. August 2013
BGH, Beschluss vom 06.06.2013, Az. I ZR 176/12
§ 148 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Verfahren in einem Markenverletzungsstreit auch dann ausgesetzt werden kann, wenn das Löschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht zur Löschung der Klagemarke geführt hat, jedoch über diese Entscheidung noch eine Rechtsbeschwerde anhängig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Einwand des Rechtsmissbrauchs ist im Verfahren der Kostenfestsetzung zu berücksichtigenveröffentlicht am 23. Oktober 2012
BGH, Beschluss vom 11.09.2012, Az. VI ZB 61/11
§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 242 BGB
Der BGH hat entschieden, dass auch im Verfahren zur Kostenfestsetzung der Einwand des Rechtsmissbrauchs zu berücksichtigen ist. Vorliegend hatte die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung gegen einen Verlag wegen Unterlassung einer Behauptung erwirkt. Ihre Schwester hatte in einem eigenen Verfahren zu demselben Sachverhalt dasselbe getan. Die Antragsgegnerin wandte gegen die Kostenfestsetzung im Verfahren der Antragstellerin ein, dass die Geltendmachung der Mehrkosten, die durch die Führung von zwei Verfahren zum selben Sachverhalt entstanden seien, rechtsmissbräuchlich sei. Der Senat entsprach diesem Einwand und reduzierte die festgesetzten Kosten. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Rechtsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs dient nicht zur Überprüfung der Grundentscheidungveröffentlicht am 13. April 2012
BGH, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I ZB 1/11
§ 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs grundsätzlich zulässig ist, jedoch nicht zur allgemeinen Überprüfung der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung dienen kann. Das rechtliche Gehör sei allerdings erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergebe, dass das Gericht der Pflicht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen sei. Denn grundsätzlich sei davon auszugehen, dass dies geschehen sei. Dabei müsse nicht jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich erörtert werden. Vorliegend sei von einer Verletzung nicht auszugehen. Darauf, ob das Bundespatentgericht das Vorliegen eines Schutzhindernisses inhaltlich zu Recht bejaht habe, komme es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Keine Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn im Löschungsverfahren nicht alle Indizien einer Behinderungsabsicht erörtert werdenveröffentlicht am 5. März 2012
BGH, Beschluss vom 27.10.2011, Az. I ZB 23/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass das rechtliche Gehör eines Antragstellers im Markenlöschungsverfahren nicht verletzt ist, wenn das Bundespatentgericht nicht alle Indizien für eine Behinderungsabsicht ausdrücklich erörtert. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung ausdrücklich zu berücksichtigen bzw. zu bescheiden. Art. 103 Abs. 1 GG sei erst dann verletzt, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingehe. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen, da der Einwand an sich (Behinderungsabsicht) geprüft worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Wenn das Bundespatentgericht vorzeitig entscheidet, obwohl eine Partei glaubt, die Möglichkeit zu weiterem Vortrag zugesichert bekommen zu habenveröffentlicht am 22. September 2011
BGH, Beschluss vom 22.06.2011, Az. I ZB 9/10
§ 76 Abs. 6 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass keine Versagung rechtlichen Gehörs vorliegt, wenn das Bundespatentgericht eine Entscheidung trifft, ohne das von der Markeninhaberin angekündigte und entscheidungserhebliche Vorbringen zur Verkehrsdurchsetzung der angegriffenen Marke abzuwarten. Das Bundespatentgericht sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Markeninhaberin gesondert darauf hinzuweisen, wann es zu entscheiden beabsichtige. Hintergrund der Rechtsbeschwerde war, dass der Prozessbevollmächtigte des Markeninhabers, der per späterem Beschluss seine Marke durch Löschung verlor, mit der Senatsvorsitzenden ein Telefonat geführt hatte, in welcher diese ihm – nach Vorstellung des Beschwerdeführers – eine weitere Vortragsmöglichkeit zur Verkehrsdurchsetzung der Marke zugesichert hatte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Bei einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung muss Einzelrichter den Fall zwingend der gesamten Kammer übertragenveröffentlicht am 9. Juni 2010
BGH, Beschluss vom 27.04.2010, Az. VIII ZB 81/09
§§ 574, 575, 568 ZPO; Art. 101 GGDer BGH hat entschieden, dass die Zulassung einer Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter dann nicht möglich ist, wenn gleichzeitig die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit festgestellt wird. Bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung hätte das Verfahren an die (mit 3 Richtern besetzte) Kammer übertragen werden müssen. Trotzdem ist das Rechtsbeschwerdegericht an die Zulassung der Rechtsbeschwerde – auch bei einem Verstoß gegen § 568 ZPO – gebunden. Der angefochtete Beschluss ist jedoch aufzuheben, da die Entscheidung des Einzelrichter hinsichtlich der Bedeutung der Angelegenheit als objektiv willkürlich einzustufen ist. Sie verstoße gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.