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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2015

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2015, Az. 6 U 52/15
    Art. 64 EPÜ; § 139 Abs. 1 PatG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine einstweilige Unterlassungsverfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten dann möglich ist, wenn die Frage des Vorliegens einer Verletzung ohne Schwierigkeiten im Eilverfahren zu beurteilen ist und sich bezüglich des Rechtsbestands des Klagepatents keine Zweifel aufdrängen. Letzeres sei grundsätzlich dann der Fall, wenn das Klagepatent ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden habe. Zur Einhaltung des Dringlichkeitserfordernisses müsse der Verfügungskläger die zur Ermittlung des Sachverhalts und zur Verfolgung seiner Rechte erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege geleitet und zu Ende geführt haben. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 22. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013, Az. I-2 U 94/12
    § 138 Abs. 1 PatG; § 935 ZPO, § 940 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung wegen einer Patentverletzung nur dann ergehen darf, wenn die Verletzung und der Bestand des Patents eindeutig sind. Für den Rechtsbestand des Verfügungspatents genüge es nicht, wenn ein derzeit darauf geführter Angriff – über den bislang nicht rechtskräftig entschieden wurde – nicht evident erfolgversprechend scheine. Eine fehlerhafte Entscheidung im Verfügungsverfahren, die später im Hauptsacheverfahren revidiert werden müsse, dürfe nicht zu erwarten sein. Zum Volltext der Entscheidung:

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