Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Die Beweislast für den Umfang der Rechtseinräumung für eine Bildnutzung trägt der Nutzerveröffentlicht am 10. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 211/14
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 101 UrhG; § 242 BGB, § 257 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Verfahren über Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen unberechtigter Bildnutzung die Beweislast über den Umfang einer Rechtseinräumung durch den Beklagten zu tragen ist. Vorliegend hatte der Beklagte behauptet, eine Fotografie nicht nur für eine Print-Broschüre, sondern auch im Internet auf seiner Webseite nutzen zu dürfen. Diese Behauptung habe er allerdings nicht weiter substantiiert und die beschränkte Rechtseinräumung mit Nichtwissen bestritten. Dies genüge nach Auffassung des Gerichts den Anforderungen nicht. Zum Volltext der Entscheidung: