Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Kostentragung des Beklagten bei der Rücknahme einer Löschungsklageveröffentlicht am 4. Juni 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2014, Az. 6 W 13/14
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Rücknahme einer Klage auf Löschung einer Marke die entstandenen Kosten dem Beklagten aufzuerlegen sind, wenn die Klägerin von einer zwischenzeitlich erfolgten (rückwirkenden) Löschung der Marke durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr ohne Verschulden keine Kenntnis hatte. Dies gelte auch dann, wenn die rückwirkend eingetretene Löschung bereits vor Klageerhebung geschehen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Welche Kosten entstehen, wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines Zustellungsmangels und erst nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückgenommen wird?veröffentlicht am 30. März 2011
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.03.2004, Az. 16 W 7/04
§ 269 Abs. 3 S. 2, S. 3 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hatte in diesem älteren Urteil darüber zu entscheiden, welche Partei welche Kosten zu tragen hat, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zustellungsmängeln und nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückgenommen wird. Im Ergebnis ist mitlesenden Kollegen anzuraten, genauestens auf die Zeitpunkte der jeweiligen rechtsrelevanten Handlungen zu achten. Zum Volltext der Entscheidung: