Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Von zu hohen Streitwerten und überhöhten Vertragsstrafen / Weitere Entscheidung des Hammer Senats zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnungveröffentlicht am 14. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2011, Az. I-4 U 49/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat erneut zum Thema „Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung“ entschieden und unter anderem die Indizien „zu hoher Streitwert“ und „zu hohe Vertragsstrafenforderung“ berücksichtigt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Auch die urheberrechtliche Abmahnung kann rechtsmissbräuchlich seinveröffentlicht am 22. Dezember 2009
OLG Hamm, Urteil vom 22.09.2009, Az. 4 U 77/09
§ 97 UrhG, § 242 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass auch einer urheberrechtlichen Abmahnung der rechtliche Einwand des Missbrauchs entgegengehalten werden kann. Zwar sei § 8 Abs. 4 UWG als Norm zum Ausschluss missbräuchlicher Abmahnungen und Klagen im Urheberrecht weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Die Klagebefugnis des verletzten Urhebers ergebe sich aber – anders als im Wettbewerbsrecht – aus einem subjektiven Ausschließlichkeitsrecht. Sie werde nicht erst gesetzlich geregelt. Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung schließe aber nicht aus, auch insoweit den Einwand einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der Klagebefugnis desjenigen, der sich urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche berühmt, zuzulassen. (mehr …)
- LG Bückeburg: Rechtsmissbrauch bei übermäßig erhöhtem Streitwertveröffentlicht am 23. Mai 2008
LG Bückeburg, Urteil vom 22.04.2008, Az. 2 O 62/08
§§ 312 c, 312 d, 356 Abs. 1 BGB, 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB Info-V, 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas LG Bückeburg hat entschieden, dass die Annahme eines Gegenstandswertes von 100.000,00 EUR für die Abmahnung einiger Punkte der Widerrufsbelehrung eines Onlinehändlers sowie die Behauptung, dass es sich dabei um einen für solche Fälle geringen Streitwert handele, eine Täuschung des Abgemahnte darstelle sowie rechtsmissbräuchlich ist, insbesondere weil der Abmahner in einer Vielzahl von Fälle auf diese Weise handelte. Das LG Bückeburg hat im Übrigen weitere Anhaltspunkte für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung benannt.
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