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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 08.04.2015, Az. 6 U 24/15
    § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass bei einer doppelseitigen Printwerbung zu einer Sonderverlosung der Deutschen Fernsehlotterie der werbliche Charakter der Veröffentlichung unzulässig verschleiert wird, wenn der Durchschnittsleser erst nach einer Analyse des Beitrags dessen werbliche Wirkung erkenne. Auch ein Hinweis auf der zweiten Seite sei nicht ausreichend. Vielmehr sei es notwendig, dass der Beitrag aus sich heraus den Werbecharakter eindeutig offen lege oder aber die Werbung mit dem Begriff „Anzeige“ kenntlich gemacht werde.

  • veröffentlicht am 1. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 17.10.2013, Az. C-391/12
    § 10 LPressG BW

    Der EuGH hat entschieden, dass die Gesetzeslage, wonach Presseverleger jede Veröffentlichung in ihren periodischen Druckwerken, für die sie ein Entgelt erhalten, speziell kennzeichnen müssen – im vorliegenden Fall mit dem Begriff „Anzeige“ -, es sei denn, durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist allgemein zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt, nicht dem EU-Recht zuwiderläuft. Gegenstand des Rechtsstreits zwischen zwei Verlagen war folgender Sachverhalt: Einer der Verlage hatte in seiner Publikation einen Beitrag unter der Rubrik „GOOD NEWS Prominent“ veröffentlicht, der eine Dreiviertelseite einnahm und die Überschrift „VfB VIP-Geflüster“ trug. Dabei handelte es sich um eine redaktionelle Bildberichterstattung über prominente Gäste, die beim Saisonabschluss des Fußballbundesligisten VfB Stuttgart anwesend waren. Zwischen der Titelzeile, die auch eine kurze Einleitung enthielt, und der 19 Fotografien umfassenden Bildberichterstattung befand sich ein Hinweis darauf, dass der Beitrag von Dritten finanziert wurde. Dieser Hinweis erfolgte durch grafische Hervorhebung des Firmennamens Scharr mit dem Zusatz „Sponsored by“. Der Hinweis „Anzeige“ fehlte über dem Beitrag. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Mai 2013

    BGH, Urteil vom 31.10.2012, Az. I ZR 205/11
    § 4 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Beitrag in einer Zeitung unter der Überschrift „Preisrätsel“ gegen das Verschleierungsverbot verstößt, wenn er auch werbliche Elemente enthält, die sich dem Leser erst bei Lektüre des Beitrags offenbaren. Die Darstellung der ausgelobten Preise sei unzulässig, wenn die werbliche Herausstellung der ausgelobten Produkte deutlich im Vordergrund stehe und dem Verkehr der Eindruck vermittelt werde, die Redaktion der Zeitschrift habe in einem objektiven Auswahlverfahren ein wegen seiner Eigenschaften besonders empfehlenswertes Produkt ausgesucht. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

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