Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Wer Regalsysteme anbietet, die dem bekannten Verkaufsstand eines Produktherstellers ähnelt, handelt wettbewerbswidrigveröffentlicht am 27. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 09.12.2011, Az. 6 U 109/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb eines Regalsystems, welches nicht nur die die technisch und funktional bedingten Elemente des Regalsystems eines bestimmten Produktherstellers übernimmt, sondern auch alle wesentlichen, die wettbewerbliche Eigenart ausmachenden ästhetischen Merkmale des Systems, etwa die Auswahl und Kombination der Konsolen und Fachböden, wettbewerbswidrig handelt. Es handele sich um eine vermeidbare Herkunftstäuschungen auslösende unlautere Nachahmung des erfolgreichen Regalsystems der Klägerin. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)