Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Wer Regalsysteme anbietet, die dem bekannten Verkaufsstand eines Produktherstellers ähnelt, handelt wettbewerbswidrigveröffentlicht am 27. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 09.12.2011, Az. 6 U 109/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb eines Regalsystems, welches nicht nur die die technisch und funktional bedingten Elemente des Regalsystems eines bestimmten Produktherstellers übernimmt, sondern auch alle wesentlichen, die wettbewerbliche Eigenart ausmachenden ästhetischen Merkmale des Systems, etwa die Auswahl und Kombination der Konsolen und Fachböden, wettbewerbswidrig handelt. Es handele sich um eine vermeidbare Herkunftstäuschungen auslösende unlautere Nachahmung des erfolgreichen Regalsystems der Klägerin. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Herkunftstäuschung durch Nachahmung eines Regalsystems?veröffentlicht am 16. November 2011
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 6 U 152/10
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG, § 9 UWG; § 242 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass in dem Nachbau eines Regalsystems eine unlautere Nachahmung liegen kann. Werde das System der Klägerin nahezu identisch nachgebaut, sei auch unerheblich, dass bei näherer Betrachtung sich bei der Nachahmung Einprägungen des Firmenkennzeichens der Beklagten fänden. Der Kunde neige bei einem solchen System dazu, die Gesamtheit wahrzunehmen und nicht auf eventuell angebrachte Kennzeichen zur betrieblichen Herkunft zu achten. Schließlich hätte die Täuschung über die betriebliche Herkunft des Nachbaus auch durch verschiedene Maßnahmen vermieden werden können, so dass die Unlauterkeit zu bejahen sei. Zum Volltext der Entscheidung: