Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Rechtsanwalt darf darauf vertrauen, dass werktags aufgegebene Post am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert wirdveröffentlicht am 31. März 2011
BGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZB 75/09
§§ 238 Abs. 2 S.1; 522 Abs. 1 S.4; 574 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPODer BGH hat darauf hingewiesen, dass die Partei eines Gerichtsverfahrens (hinsichtlich schriftlicher Fristverlängerungsgesuche etc.) grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden (BGH, Beschluss vom 09.02.2010, Az. XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 7 mwN). Ferner gäbe es keinen Erfahrungssatz, dass Briefe, die zuvor gefaxt worden sind, eher oder weniger oft verlorengehen als solche, die nicht zuvor gefaxt worden sind. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Streitwert für Widerspruch nach Markenanmeldung beträgt regelmäßig 10.000 EURveröffentlicht am 3. August 2009
BPatG, Beschluss vom 07.08.2006, Az. 25 W (pat) 73/04
§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 61 Abs. 1 RVG
Das BPatG hat darauf hingewiesen, dass nach einer Grundsatzentscheidung des BGH die Regelstreitwerte in Markensachen zu erhöhen seien. Im Gegensatz zum BGH begrenzte man die Erhöhung in allgemeinen Widerspruchsangelegenheiten jedoch auf einen Regelwert von 20.000,00 EUR und bei Verfahren, die eine noch nicht eingetragene Marke betreffen, sogar auf 10.000,00 EUR. (mehr …) - OLG Schleswig: Regelstreitwert von 10.000 EUR selbst bei einfachen wettbewerbsrechtlichen Verfahrenveröffentlicht am 21. Oktober 2008
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.05.2008, Az. 6 W 9/08
§§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Ziffer 1, 3, 4 Nr. 11 UWG, § 312c BGB
Das OLG Schleswig hat verkündet, dass es Regelstreitwerte annimmt, wenn es sich um einfache bis durchschnittliche wettbewerbsrechtliche Unterlassungsstreitigkeiten handelt. Bei Verfahren der einstweiligen Verfügung, die ein Wettbewerber mit dem Ziel der Unterlassung betreibt, betrage der Regelstreitwert 10.000,00 Euro. In gleicher Weise hatte sich das OLG Koblenz (Beschluss vom 13.06.2007, Az. 4 W 393/07) erklärt, allerdings zu einem Zeitpunkt, in dem bei deutschen Gerichten selbst für unterdurchschnittliche wettbewerbsrechtliche Verfahren generell hohe Streitwerte Akzeptanz fanden.
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