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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 14. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNachdem das fehlerhafte Impressum zu den Abmahnungsklassikern gehört und mit Inkrafttreten des neuen UWG seit dem 31.12.2008 auch nicht mehr als Bagatelle gilt, scheinen einige regionale Regierungen mobil zu machen, so auch, dem Vernehmen nach, die Regierung Mittelfranken. Denn telemedicus meldet, dass zumindest ein Fall bekannt sei, in dem die Regierung Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde gegen Impressumsverstöße eines Onlineshops vorgegangen sei, konkret, weil statt einer E-Mail-Adresse ein Kontaktformular vorgehalten wurde, und 2008 bereits eine „höhere zweistellige Zahl“ von Impressumsverstößen verfolgt worden sei. Dabei seien auch private Betreiber verfolgt worden. Die Bezirksregierung Düsseldorf habe nach eigenem Bekunden 2008 ebenfalls zahlreiche Verfahren dieser Art durchgeführt (JavaScript-Link: Telemedicus).

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