Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Bei Werbung für Ferienwohnung müssen Strom- und Endreinigungskosten mit angegeben werden / 20%-iger Aufschlag auf den Mietpreis für „Oster-, Pfingst- und Weihnachtsferien“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. April 2012
LG München I, Urteil vom 20.11.2007, Az. 33 O 7816/07
§ 2 UKlaG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 1 PAngVDas LG München hat entschieden, dass bei einer Werbung für Ferienwohnungen Strom- und Endreinigungskosten mit angegeben werden müssen und ein 20%-iger Aufschlag auf den Mietpreis für „Oster-, Pfingst- und Weihnachtsferien“ zu ungenau und damit wettbewerbswidrig ist. Die Beklagten hatten sich damit verteidigt, dass kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliege, weil keine Verpflichtung bestehe, aus den Preisbestandteilen, die bereits bei Vertragsschluss feststünden, einen gemeinsamen Endpreis zu bilden, wenn sich ein umfassender Endpreis wegen der Zeit- und Verbrauchsabhängigkeit einzelner Preiskomponenten nicht bilden lasse. Im Einzelnen hatten sie ausgeführt, dass die Kosten der Endreinigung nicht eingerechnet werden könnten, weil es sich um einen einmaligen Betrag handele, der unabhängig von der Mietdauer zu zahlen sei, der Stromverbrauch nicht eingerechnet werden könne, da dieser vom Mieter abhängig sei und die Tax nicht einzurechnen sei, da es sich um eine staatliche Abgabe handele, die variiere. Wann Ferien (= Schulferien) seien, sei dem Mieter bekannt. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Rostock: Preiswerbung für Ferienwohnung/Ferienhaus muss Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 5. April 2012
LG Rostock, Urteil vom 24.02.2012, Az. 6 HKO 172/11 – nicht rechtskräftig
§ 1 PAngV, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass eine Werbung für Ferienimmobilien mit Preisen, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen, insbesondere für die obligatorische Endreinigung, umfasst, wettbewerbswidrig ist (vgl. hierzu auch hierzu BGH, Urteil vom 06.06.1991, Az. I ZR 291/89 (hier); LG Aachen, Urteil vom 02.04.2002, Az. 41 O 141/01 und LG München I, Urteil vom 20.11.2007, Az. 33 O 7816/07, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Sylter Preise? Preiswerbung für Ferienimmobilien in Sylt muss Endreinigung und Buchungsgebühren enthaltenveröffentlicht am 23. März 2011
Die Wettbewerbszentrale war erneut rührig und hat sich diverser Sylter Vermietungsagenturen angenommen, welche in den beworbenen Mietpreisen weder die Kosten für die Endreinigung noch Buchungsgebühren auswiesen, obwohl diese ohne Ausnahme zu zahlen waren. Darin, so die Wettbewerbshüter, liege ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Endpreisangabe) und somit ein Wettbewerbsverstoß, da einer gesetzlichen Vorschrift zuwidergehandelt werde, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Hiervon abgesehen erfülle ein solches Verhalten aber auch den Tatbestand der Irreführung (§ 5 a Abs. 3 UWG).