Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: AGB-Klausel einer Fluggesellschaft unwirksam, die Reiseantritt nur bei Vorlage der Kreditkarte, mit der das Ticket bezahlt wurde, gestattetveröffentlicht am 31. Oktober 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.09.2011, Az. 16 U 43/11
§ 308 Nr. 3 BGB, § 346 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Luftverkehrsunternehmens unwirksam ist, die den Kunden bei Reiseantritt zur Vorlage der Kreditkarte verpflichte, mit der er das Ticket zuvor erworben habe. Könne er dies nicht, müsse er ein neues Ticket erwerben. Das Gericht sah eine solche Klausel als unwirksam an. Das von der Fluggesellschaft vorbehaltene Lösungsrecht vom Vertrag bei Nichtvorlage der Karte sei sachlich nicht gerechtfertigt. Zwar sei ein solches Vorgehen durchaus geeignet, um Missbrauch von Kreditkarten vorzubeugen, jedoch könne dieses Risiko nicht pauschal auf den Kunden abgewälzt werden, z.B. wenn ihm die Vorlage der Kreditkarte ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist. Zum Volltext der Entscheidung:
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