Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Reiseveranstalter muss in Reisebestätigung keine genauen Flugzeiten angebenveröffentlicht am 23. September 2014
BGH, Urteil vom 16.09.2014, Az. X ZR 1/14
§ 6 BGB-InfoVDer BGH hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter in einer Reisebestätigung noch nicht die genauen Uhrzeiten für Hin- und Rückflug angeben muss (vgl. auch BGH, Urteil vom 10.12.2013, Az. X ZR 24/13). Zur Pressemitteilung Nr. 129/2014: (mehr …)
- OLG Brandenburg: Vertragsstrafe ist auch dann fällig, wenn das ursprünglich abgemahnte Verhalten nicht rechtswidrig warveröffentlicht am 26. Juni 2014
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2014, Az. 6 U 10/13
§ 651 h BGB, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass bei einer Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe die Berechtigung der ursprünglichen Abmahnung bzw. das ursprüngliche Vorliegen eines Rechtsverstoßes nicht mehr geprüft wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Reiseveranstalter darf nicht auffällig mit gesetzlichen Selbstverständlichkeiten (hier: Sicherungsschein) werbenveröffentlicht am 23. Dezember 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.11.2013, Az. 6 U 154/13
§ 3 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter nicht prominent (unter grafischer/textlicher Hervorhebung) mit der Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB werben darf, da dies bereits von Gesetzes wegen gefordert wird. Die Wettbewerbszentrale hatte entsprechend optisch aufgemachte Werbeaussagen wie „Mehr Sicherheit. Denn sofort mit der Reisebestätigung erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein.“ und „Sofort mit der Reisebestätigung erhalten Sie Ihren Reisepreis-Sicherungsschein.“ angegriffen. Der Senat erkannte in dieser Werbung eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
- OLG Celle: Eine Telefonnummer und Internetadresse genügen nicht zur Identitätsangabe eines Unternehmensveröffentlicht am 23. Dezember 2013
OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2013, Az. 13 W 79/13
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG
Das OLG Celle hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige, die für eine Kreuzfahrt wirbt, die Identität des anbietenden Unternehmens vollständig anzugeben ist. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Angaben zur Kreuzfahrt konkret genug seien, um eine Aufforderung zum Vertragsschluss darzustellen. Die Angabe von Telefonnummer und Internetadresse des Anbieters genüge dann den Informationspflichten nicht, da der Verbraucher aufgrund der Angaben ohne Schwierigkeiten oder weitere Ermittlungen mit dem anbietenden Unternehmen Kontakt aufnehmen können solle. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Rostock: Printwerbung muss selbst Anbieterkennzeichnung enthalten, Verweis auf Impressum einer Website reicht nicht ausveröffentlicht am 23. August 2013
OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2013, Az. 2 U 21/12
§ 5a Absatz 2, Absatz 3 Nr. 2 UWGDas OLG Rostock hat entschieden, dass es für die Vorhaltung der Anbieterkennzeichnung („Impressum“) nicht ausreicht, wenn der Verbraucher sich die Informationen über eine Internetseite des werbenden Unternehmens oder telefonisch beschaffen kann. Wenn der Verbraucher erst Internetseiten aufrufen oder sich zum Geschäftslokal der Beklagten begeben müsse, um die für erforderlich gehaltenen Informationen zu erhalten, werde dem gewünschten Verbraucherschutz nicht hinreichend Genüge getan. Hinzu komme, dass es in Deutschland immer noch viele Haushalte ohne Internetzugang gebe (sic!). Dieser Teil der Verkehrskreise dürfe nicht schutzlos gestellt werden, zumal er wegen des Ausschlusses von diesem Medium besonders schutzbedürftig erscheine. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Celle: Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht als unverbindlich bezeichnenveröffentlicht am 14. März 2013
OLG Celle, Urteil vom 07.02.2013, Az. 11 U 82/12 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 315 BGB, § 4 BGB-InfoV, § 6 BGB-InfoV, § 1 UKlaG, § 4 UKlaGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Klausel „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“ in den AGB eines Reiseveranstalters (hier: TUI Deutschland) unwirksam ist. Der Senat sah in der Klausel einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Reiseveranstalter darf kein Gewinnspiel für Reisebüros veranstalten, wenn dadurch Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt werdenveröffentlicht am 25. August 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2009, Az. 6 U 48/08
§§ 3, 4, 8 UWGDas OLG Frankfurt hat in diesem Urteil einer Fluglinie untersagt, ein Gewinnspiel dergestalt zu veranstalten, dass ein Reisebüro, über welches in einem bestimmten Zeitraum die meisten Flüge dieser Fluglinie gebucht werden, einen Einkaufsgutschein über 5.000,- EUR erhält. Zwar sei eine Verknüpfung von Gewinnspielteilnahme und Erwerb einer Ware/Dienstleistung nur gegenüber Verbrauchern unzulässig, so dass grundsätzlich eine solche Ausschreibung für Reisebüros möglich erscheine. Im konkreten Fall sah das Gericht jedoch die Gefahr, dass eine mittelbare unsachliche Beeinflussung von Verbrauchern stattfinden könne. Obwohl ein Verbraucher sich bewusst sei, dass ein Reisebüro auch auf den eigenen Vorteil hinarbeite, so erwarte er doch eine kompetente, sorgfältige und sachlich richtige Beratung hinsichtlich Anreise, Unterkunft und anderer Details einer geplanten Reise. Diese sei dann gefährdet, wenn ein Anbieter von Reiseleistungen gegenüber anderen Anbietern, für die das Reisebüro zuständig ist, so große Vergünstigungen verspricht, dass eine massive Beeinflussung der Mitarbeiter stattfindet, die zu irreführender Beratung führen könne. Mit einem solchen Anreiz eines Buchungswettbewerbs könne der Verbraucher – im Gegensatz zu üblichen Provisionen – nicht rechnen und dies in der Folge auch nicht in seine Beurteilung der Beratung miteinfließen lassen, so dass er den Wert der Beratung nicht entsprechend relativieren könne.