IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. August 2014

    LG München I, Urteil vom 14.08.2014, Az. 17 HK O 3598/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG München hat gemäß einem Bericht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (hier) entschieden, dass die beim Internetgroßhändler Amazon vorgenommene anteilige Verrechnung von Gutscheinen auf Sammelbestellungen ohne vorherigen Hinweis unzulässig ist. Dadurch würden Kunden, die einen Artikel aus einer Sammelbestellung wegen Ausübung ihres Widerrufsrechts zurücksandten, bei der Kaufpreiserstattung benachteiligt, weil nicht der gesamte Warenwert erstattet, sondern der Wert eines vorher eingelösten Gutscheins anteilig abgezogen wurde. Darüber seien die Käufer vorher jedoch nicht aufgeklärt worden. Eine solche Aufklärung müsse gemäß dem Urteil des LG München nunmehr unmissverständlich erfolgen.

  • veröffentlicht am 18. Februar 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.01.2014, Az. 1 U 26/13 – nicht rechtskräftig
    § 307 Abs. 1 S.2 BGB, § 307 Abs.1 S.1 BGB, § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 309 Nr. 4 BGB, § 309 Nr. 5a BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, die einen Kostenpfand für die Rückgabe einer ausgegebenen SIM-Karte, eine AGB-Klausel, die einen pauschalierten Schadensersatz für verlorene SIM-Karten vorsieht sowie eine AGB-Klausel über eine Gebühr (in Höhe von 1,50 EUR) für jede Papierrechnung unwirksam sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Schleswig, Urteil vom 22.05.2012, Az. 3 U 69/11
    §§ 516 ff BGB, §§ 598 ff BGB

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Übergabe eines Fahrzeugschlüssels für einen mit einer Schleife geschmückten Sportwagen am Geburtstag nicht zwangsläufig dazu führt, dass der Wagen als Geschenk anzusehen ist. Vorliegend hatte die Erwerberin des Wagens diesen wie oben beschrieben an ihren Freund übergeben, allerdings nicht geäußert, wie dieses zu verstehen sei. Nach Streit und Trennung durfte sie den Wagen zurückholen, da nach Auffassung des Gerichts lediglich eine Leihe vorgelegen habe, die nunmehr gekündigt worden sei. Das „Geschenk“ habe in der Überlassung zur Nutzung des Fahrzeugs bestanden. Zum Text der Pressemitteilung 15/2012:
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  • veröffentlicht am 27. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 27.12.2011, Az. 155 C 18514/11
    § 346 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass bei einem Kauf von Waren in einem Ladengeschäft (hier: Unterwäsche in einem Miederwarengeschäft) grundsätzlich kein Recht auf Umtausch der Ware bzw. Rückgabe gegen Rückerstattung des Kaufpreises besteht. Dies sei nur möglich, wenn eine vertragliche Umtauschvereinbarung geschlossen worden sei, für die der Umtauschwillige beweispflichtig sei. Das Recht zur Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung müsse ebenfalls gesondert vereinbart werden. Ein Widerrufsrecht, wie im Fernabsatzgeschäft im Internet, besteht beim Kauf im Ladengeschäft, wo die Ware vor Abschluss eines Kaufvertrages in Augenschein genommen werden kann, gerade nicht.

  • veröffentlicht am 29. Juni 2009

    AG Rotenburg, Urteil vom 26.11.2007, Az. 5 C 350/07

    Das AG Rotenburg Wümme hat entschieden, dass Ware, die der Händler nach einem Widerruf von einem Kunden zurück erhält, immer noch als neu verkauft werden darf. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Mobiltelefon, in welches der erste Käufer vor Ausübung seines Widerrufsrechts bereits Daten eingegeben hatte. Der Händler verkaufte dieses Telefon als „neu“ an einen zweiten Käufer, der daraufhin einen Preisnachlass forderte, da das Gerät seiner Ansicht nach eben nicht „neu“ gewesen sei. Das Gericht gab jedoch dem Händler recht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    LG Berlin, Urteil vom 25.05.2009, Az. 52 O 405/08
    §§ 126 b, 356 Abs. 3 BGB

    Das LG Berlin hat in einer älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass nach seiner Ansicht auf der Internethandelsplattform eBay das Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB nicht durch ein Rückgaberecht (§ 356 BGB) ersetzt werden darf (Link: LG Berlin, Beschluss v. 07.05.2007, Az. 103 O 91/07). Diese Rechtsprechung wurde nunmehr mit einem neuerlichen Urteil des Landgerichts geändert. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Belehrung über ein Rückgaberecht bestehe bei der Internethandelsplattform nicht, wobei das Gericht auf einen richterlichen Hinweis des Kammergerichts (Az. 5 U 170/08) Bezug nahm. Auch sei durch die Aufnahme der Rückgabelehrung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers ein ausreichend deutlicher Hinweis erfolgt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2008, Az. 10 W 64/08
    § 12 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass die Kosten für ein im Rahmen eines Testkaufs erworbenes Gerät lediglich Zug um Zug gegen Rückübertragung von Eigentum und Besitz am Gerät zu erstatten sind, wenn der Anspruch des ursprünglichen Verkäufers des Gerätes ohne weiteres konkretisierbar ist. Bereits das OLG München (Beschluss vom 16.03.2004, Az. 29 W 867/04) hatte in diesem Sinne entschieden. Unter anderem Andreas Giersch (Link: iPhone), Inhaber der deutschen Marke „Gmail“ hatte in der Vergangenheit (erfolglos) für die Kosten des Testkaufs Erstattung verlangt, ohne aber im Gegenzug das betreffende Gerät zurückgeben zu wollen.

  • veröffentlicht am 19. März 2009

    BGH, Urteil vom 08.03.2005, Az. XI ZR 154/04
    §§ 1, 4 UKlaG, §§ 305 Abs. 1, 306 a, 307, 309 Nr. 5 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass auch hausinterne Anweisungen, für Rücklastschriften einen pauschalen Schadensersatz zu fordern, gegen die §§ 305 ff. BGB verstoßen und somit unzulässig sind. Im vorliegenden Fall hatte eine beklagte Bank mit Rundschreiben vom 04.05.1998 gegenüber ihren Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet eine Anweisung zur Behandlung von Lastschriftrückgaben mangels Deckung erlassen. In dem Schreiben heißt es: „Kostenerstattung bei Rückgaben von Lastschriften und Schecks mangels Deckung (BGH Urteil vom 21. Oktober 1997) … Wir werden daher – auch im Interesse einer gegenüber unseren Kunden gerechten Preisgestaltung – einen Teil der anfallenden Kosten für Lastschrift- und Scheckübergaben ab sofort in Höhe von 15,00 DM belasten. Aufgrund des BGH-Urteils ist ein teilmodifizierter Arbeitsablauf notwendig, welchen wir in beigefügter Anlage 1 beschrieben haben. […]“ Die Geschäftsstellen verfuhren entsprechend dem Rundschreiben. Der Kläger monierte, dass es sich insoweit um unwirksame AGB, mindestens jedoch unwirksame AGB-gleiche Klauseln handele zur Umgehung der AGB-rechtlichen Vorschriften. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Februar 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)Der heute mit 14,5 Millionen aktiven Mitgliedern wohl beliebteste Online-Marktplatz in Deutschland, eBay.de, feiert sein zehnjähriges Jubiläum, berichtet onlinemarktplatz.de. eBay stelle zum Geburtstag einige aktuelle Veränderungen vor. Über die neue Seite „WOW! Angebote“ (www.ebay.de/wow) würden voraussichtlich in den nächsten Wochen Markeninhaber und Hersteller die Möglichkeit haben, eigene Markenshops bei eBay einzurichten und den Online-Marktplatz so als alternativen Vertriebskanal zu nutzen. Darüber hinaus vereinfache eBay für Käufer und Verkäufer die Rückgabe von Artikeln. Voraussichtlich Mitte Juni 2009 werde ein neuer Prozess in den Online-Marktplatz integriert, mit dem die Rückgabe eines Artikels bequem und übersichtlich direkt über das eBay-System abgewickelt und dokumentiert werden könne (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: onlinemarktplatz.de).

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2008

    OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2004, Az. 11 U 102/04
    §§
    307 Abs. 2 Nr. 1, 356, 312 d Abs. 1 BGB

    Das OLG Hamm hat in dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass eine AGB-Klausel, die den Verbraucher auffordert, zur Rücksendung der Kaufsache nach Ausübung eines Rückgabe-/Widerrufsrechts einen beigefügten Retouren-Aufkleber zu verwenden, wettbewerbswidrig ist. Trotz dieser schon älteren Entscheidung sieht man Klauseln, die für die Rücksendung die Nutzung von Retourenscheinen und/oder Originalverpackungen fordern, immer noch häufig in Onlineshops oder Verkaufsplattformen. Dies ist auf Grund der Strenge der diesbezüglichen Rechtsprechung nicht zu empfehlen. Selbst wenn die Aufforderung nach Nutzung des Retourenscheins als Bitte formuliert wird, kann sie – wie im entschiedenen Fall des OLG Hamm – unzulässig sein, nämlich dann, wenn die Klausel aus verbraucherfeindlichster Sicht trotz Verwendung des Wortes „bitte“ wie eine echte vertragliche Pflicht wirkt. Dadurch werde der Verbraucher nach Auffassung des Gerichts unangemessen benachteiligt, da das Widerrufs-/Rückgaberecht an mehr als die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden werde. Des Weiteren hat das Gericht einen Mengenvorbehalt für rare Waren als unzulässig erklärt, da bei der Bestellung durch einen Kunden nicht angenommen werden könne, dass im Zweifel auch eine Bestellung über eine geringere Menge darin enthalten sei.

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