Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Konstanz: Auch Yatego muss einen gesperrten Online-Händler wieder freischaltenveröffentlicht am 20. Mai 2009
LG Konstanz, Beschluss vom 16.04.2009, Az. 9 O 34/09
§§ 935, 938 Abs. 1 940 ZPO, §§ 858 ff. BGBDas LG Konstanz hat darauf hingewiesen, dass nicht nur eBay, sondern auch die Internethandelsplattform Yatego von ihr gesperrte Mitglieder zum Onlinehandel wieder zulassen muss, wenn „durch die sofortige Sperrung eines bereits eingerichteten und genutzten virtuellen Marktplatzes in einer der verbotenen Eigenmacht ähnelnden Weise faktisch dem Antragsteller in einer vollstreckungsähnlichen Maßnahme der Marktzugang abgeschnitten“ werde und Gründe, die ein derart einschneidendes Vorgehen ausnahmsweise rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich seien. Aus der zwischen den Parteien offenbar streitigen Frage, ob der Antragsteller sich bei der Rückabwicklung eines von einem seiner Kunden stornierten Geschäftes korrekt verhalten habe, gehe dies nicht hervor. (mehr …)