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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.05.2014, Az. 16 U 179/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die – nachweislich falsche – Zeitungsberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren wegen u.a. Hehlerei gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Diese löse Ansprüche des Klägers auf Richtigstellung und Schadensersatz aus, da die Beklagte sich in keiner Weise um eine Verifizierung vor der Berichterstattung bemüht habe und ihr daher eine schwere Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten anzulasten sei. Die Richtigstellung habe an gleicher Stelle wie die Erstmitteilung und dem drucktechnisch hervorgehobenen Wort „Richtigstellung“ zu erfolgen. Als Geldentschädigung sah das Gericht einen Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR als angemessen an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Oktober 2010

    BGH, Urteil vom 15.04.2010, Az. I ZR 145/08
    § 4 Nr. 9, § 4 Nr. 11 UWG; § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1 MPG; § 3 Satz 2 Nr. 1, § 6 Nr. 2 HWG

    Der BGH hat entschieden, dass zwar eine wettbewerbsrechtlich relevante Ausnutzung der Wertschätzung eines Originalprodukts in der Regel nicht vorliegt, wenn das Produkt nach Ablauf des Sonderrechtsschutzes nachgeahmt wird, jedoch eine unangemessene Beeinträchtigung des Rufs des Originalprodukts gegeben sein kann. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Nachahmung nahezu identisch sei, die Wertschätzung des Originals auf der äußeren Gestaltung beruhe und die Nachahmung qualitativ minderwertig sei. Im vorliegenden Fall ging es um eine Hüftgelenk-Endoprothese, deren Patentrechtsschutz ausgelaufen war.  Das Produkt der Klägerin verfügte nach Erkenntnis des Gerichts in der Kombination seiner Merkmale über eine wettbewerbliche Eigenart, da dessen konkrete Ausgestaltung geeignet sei, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen. Die Nachahmung mache sich deshalb den Ruf des Originals unrechtmäßig zu Nutze. Zum Volltext der Entscheidung:

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