Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Ansbach: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht setzt Einhaltung der vorgeschriebenen Form vorausveröffentlicht am 25. Oktober 2013
VG Ansbach, Urteil vom 19.09.2013, Az. AN 6 K 12.00037
§ 6 Abs. 1 und Abs.2 RdFunkGebStVtr BY (gültig bis 31.12.2012)Das VG Ansbach hat entschieden, dass die formalen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht § 6 Abs. 2 RGebStV streng einzuhalten sind. Danach hat der Antragsteller den/die entsprechenden Bescheid(e) im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen. Vorliegend scheiterte die – offensichtlich etwas querulatorisch veranlagte Klägerin – an den formalen Voraussetzungen, da sie die relevanten Belege per Fax übersandte und die Übersendung per Post nicht nachweisen konnte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Nordrhein-Westfalen: Autoradio eines Senioren-Beförderungsautos GEZ-befreitveröffentlicht am 31. Juli 2011
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2011, Az. 8 A 2570/10
§ 5 Abs. 7 S. 1 RGebStVDas OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass für ein Autoradio in einem Fahrzeug, welches ausschließlich der Beförderung von Bewohnern eines Seniorenzentrums dient, keine Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. Eine Ausnahmeregelung für „Einrichtungen der Altenhilfe“ gelte auch für die dafür genutzten Kraftfahrzeuge, die unselbständige Teile dieser Einrichtungen seien. Zum Volltext der Entscheidung: