Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Köln: Ein deutsches Gericht ist für Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf einer ausländischen Internetseite in ausländischer Sprache unzuständigveröffentlicht am 14. Februar 2010
LG Köln, Urteil vom 26.08.2009, Az. 28 O 478/08
§ 32 ZPO, § 823 BGB
Das LG Köln hat entschieden, dass ein Deutscher, der auf einer russischen Internetseite einen in russischer Sprache gehaltenen rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht entdeckt, gegen diesen nicht vor einem deutschen Gericht vorgehen kann. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte sei für die vorliegende Klage nicht gegeben, weil nicht davon auszugehen sei, dass die streitgegenständliche Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland begangen worden sei, so dass eine Begründung der Zuständigkeit des Landgerichts Köln über § 32 ZPO nicht anzunehmen sei. (mehr …)