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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 28. August 2013

    LG Stuttgart, Beschluss vom 21.08.2013, Az. 35 O 76/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Stuttgart hat nach Angaben des Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) entschieden, dass die Daimler AG für die neue S-Klasse zukünftig nicht mehr mit bestimmten unzutreffenden Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Effizienzklassen für spritdurstige Modelle der neuen S-Klasse werben darf. Der Verein wandte sich u.a. gegen die Einstufung der neuen Modelle der S-Klasse in die günstigen CO2-Effizienzklassen von D bis A. Die Sportversionen „S 63 AMG 4Matic lang“ und „S 63 AMG“ hätten jedoch nur Anspruch auf die Einstufung in die die Effizienzklassen „F“ und „E“. Auch würden in der Werbung deutlich geringere CO2-Emissionen und Verbrauchswerte angegeben.

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