Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Die Rezeptsammelstelle einer Apotheke im Eingangsbereich eines Supermarktes ist unzulässigveröffentlicht am 4. Juni 2015
OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2015, Az. 4 U 53/15
§ 24 ApBetrODas OLG Hamm hat entschieden, dass die Einrichtung und Bewerbung einer Rezeptsammelstelle durch eine Apotheke im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes gegen die Apothekenbetriebsordnung verstößt und unzulässig ist. Eine solche Einrichtung falle nicht unter den der Apotheke erlaubten Versandhandel. Zur Pressemitteilung des OLG Hamm vom 02.06.2015: