Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Wenn Sammy’s Super Sandwich verdichtet wird / Bei der Prüfung einer Verwechselungsgefahr zwischen Marken können Markenbestandteile ignoriert werdenveröffentlicht am 20. Oktober 2010
BPatG, Urteil vom 11.10.2010, Az. 25 W (pat) 6/09
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Marke „Sammy“ verwechselungsfähig an der Marke „Sammy’s Super Sandwich“ nagt, zumindest, wenn es um „Getreideprodukte für Knabberzwecke“ geht. Dabei sei für den bei der Bestimmung der Verwechselungsgefahr wesentlichen Gesamteindruck zu berücksichtigen, dass die Vergleichsmarken nicht zwingend stets in ihrer Gesamtheit miteinander zu vergleichen seien. Vielmehr sei nicht ausgeschlossen, dass unter Umständen ein einzelner Zeichenbestandteil den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck derart präge, dass die anderen Bestandteile in den Hintergrund träten und den Gesamteindruck der Marke nicht mehr mitbestimmen würden. Zitat: (mehr …)