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- VG Freiburg: Schüler darf wegen Veröffentlichung eines Gewaltvideos auf YouTube zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden / Happy Slappingveröffentlicht am 4. März 2010
VG Freiburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 2 K 229/10
zu §§ 823 Abs. 1, 1004 BGBDas VG Freiburg erklärte in diesem Beschluss den Ausschluss eines Schülers vom Unterricht für die Dauer von 2 Wochen für rechtmäßig. Der Schüler habe mittels eines Handys gefilmt, wie ein Mitschüler von zwei weiteren Mitschülern geschubst und gestoßen wurde. Er forderte die „Angreifer“ auf, mit ihrem Verhalten fortzufahren. Das Video wurde anderen Mitschülern vorgespielt und auf der Video-Plattform YouTube unter Namensnennung veröffentlicht. Das Gericht sah in diesem Verhalten eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Angegriffenen. Durch die Verbreitung des Films seien die Erniedrigungen ständig erneut vollzogen worden. Ein solches Verhalten müsse auf eine Weise sanktioniert werden, die für alle Schüler deutlich und erkennbar sei, anderenfalls würde die Schule Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen.