Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Stuttgart: Bei einer unberechtigten Abmahnung kein Schadensersatz, wenn Verdacht eines Wettbewerbsverstoßes begründet istveröffentlicht am 28. November 2009
LG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2009, Az. 17 O 118/09
§§ 670; 677; 678; 683 S. 1; 823 Abs. 1 BGB
Das LG Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass eine unberechtigte Abmahnung, die aber vor einem greifbaren Verdachtshintergrund ausgesprochen wird, dem Abgemahnten keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz gewährt. Nachdem es Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und UWG wegen unberechtigter Abmahnung abgewiesen und auf die bestehende Rechtsprechung verwiesen hatte, widmete es sich den Erstattungsansprüchen aus § 678 BGB. Da der Abmahnende den Ersatz seiner Aufwendungen nach § 683 Satz 1, 677, 670 BGB beanspruchen könne, sei es folgerichtig, zugunsten des zu Unrecht Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (vgl. OLG München, WRP 2008, 1384 m.w.N.). (mehr …)