Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: Fehlender Preisaushang im Fast-Food-Restaurant kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 4. Oktober 2011
LG Hamburg, Urteil vom 15.03.2011, Az. 312 O 312/10
§ 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 2 PAngVDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Schnell- oder Fast-Food-Restaurant keine Gaststätte im Sinne der Preisangabenverordnung ist, sondern lediglich ein „ähnlicher Betrieb“. Aus diesem Grund müsse auch kein Preisverzeichnis neben dem Eingang ausgehängt sein. Auch bei der Fast-Food-Kette mit dem großen „M“ im Namen liegt demzufolge kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn dort keine oder keine vollständige Preisliste am Eingang aushängt. Zum Volltext der Entscheidung: