Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Zum Urheberrechtsschutz für Interviewfragenveröffentlicht am 6. Dezember 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12
§ 97 UrhG, § 19a UrhG, § 17 UrhG; § 890 ZPODas LG Hamburg hat entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt. Die vorliegenden streitgegenständlichen Fragen wiesen vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und seien aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache noch sein Dateiformat sind urheberrechtlich geschütztveröffentlicht am 22. Mai 2012
EuGH, Urteil vm 02.05.2012, Az. C?406/10
Art. 1 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 3 EU-RL )1/250; Art. 2 lit a EU-RL 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder das Dateiformat, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden, um bestimmte Funktionen des Programms zu nutzen, urheberrechtlich geschützt sind. Ferner dürfe die Person, die im Besitz einer lizenzierten Kopie eines Computerprogramms sei, das Funktionieren dieses Programms ohne Einwilligung des Rechteinhabers beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln. Allerdings schränkte der EuGH dieses Recht mit der wenig wegweisenden Formulierung ein „wenn sie von dieser Lizenz umfasste Handlungen sowie Handlungen zum Laden und Ablaufen vornimmt, die für die Benutzung des Computerprogramms erforderlich sind, und unter der Voraussetzung, dass diese Person die Ausschließlichkeitsrechte des Inhabers des Urheberrechts an diesem Programm nicht verletzt.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Nachgestelltes „Pippi Langstrumpf“-Foto kann von Rechteinhabern der Lindgren-Schöpfungen untersagt werdenveröffentlicht am 18. April 2012
OLG Köln, Urteil vom 14.10.2011, Az. 6 U 128/11
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, die sich aus der Schaffung der „Pippi Langstrumpf“-Romane ergeben, einem Einzelhandelsdiscounter verbieten können, Werbung für Karnevalskostüme mit einem Lichtbild zu machen, welches ein als „Pippi Langstrumpf“ verkleidetes Mädchen zeigt. Die literarische Figur der „Pippi“ genieße urheberrechtlichen Schutz und die von der Antragsgegnerin verwendete Abbildung sei als unfreie Bearbeitung der literarischen Figur „Pippi Langstrumpf“ einzustufen, welche die Antragsgegnerin nur mit dem Einverständnis der Antragstellerin hätte vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen dürfen. Die Züge der literarischen Figur „Pippi Langstrumpf“ seien in dem angegriffenen Lichtbild deutlich sichtbar, während selbständige neue Züge kaum erkennbar seien; es handele sich daher nicht um ein neues eigenständiges Werk. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Saarbrücken: Mobilfunkanbieter hat keinen Anspruch auf über 3.300 EUR Roaming-Gebührenveröffentlicht am 17. April 2012
LG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2012, Az. 10 S 12/12
§ 242 BGBDas LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keinen Anspruch auf über 3.300,00 EUR Roaming-Gebühren hat, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor der Entstehung dieser Kosten gewarnt wurde. Dem Beklagten stehe gegen die Klägerin ein Anspruch auf Schadenersatz in gleicher Höhe wegen Verletzung von Warn-, Fürsorge- und Schutzpflichten zu, da allgemein anerkannt sei, dass in einem Dauerschuldverhältnis die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner bestehe, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen. Dazu gehöre auch, dass jeder EU-Roaming Nutzer immer dann, wenn er nach der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat erstmalig einen Daten-Roaming-Dienst nutze, unentgeltlich Informationen über den dafür geltenden Tarif erhalte, z.B. durch Versendung einer SMS oder E-Mail oder durch Anzeige per Pop-up-Fenster auf dem Endgerät. Schließlich habe der Kunde durch die Auswahl eines Flatrate-Tarifs bereits gezeigt, dass ihm daran gelegen sei, seine Kosten zu begrenzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- Urheberrecht: Verletzung des Urheberrechts durch Übernahme einer Idee? Bis jetzt nur in England!veröffentlicht am 14. Februar 2012
Das Londoner Patentgericht hat in dieser Entscheidung einen Fotografen wegen Verletzung des Urheberrechts verurteilt. Dabei sah das Foto des Beklagten dem Foto des Klägers nicht gerade ähnlich, lediglich die zugrunde liegende Idee war dieselbe: Die Bilder zeigten jeweils einen roten Doppeldeckerbus vor der schwarz-weiß gefärbten Kulisse des Big Ben. Die Perspektive jedoch war völlig unterschiedlich. Das Gericht entschied zu Gunsten des Kläger, weil eine Reproduktion wesentlicher Elemente vorliege, in diesem Fall des roten Busses vor dem schwarz-weißen Hintergrund. Eine Übertragbarkeit auf deutsches Urheberrecht sollte in diesem Fall jedoch nicht gegeben sein, da Motive und Ideen grundsätzlich nicht geschützt sind.
- BGH: Akteneinsicht in Markenlöschungsverfahren auch ohne berechtigtes Interesse möglichveröffentlicht am 26. Januar 2012
BGH, Beschluss vom 30.11.2011, Az. I ZB 56/11
§ 62 Abs. 1 und 2 MarkenG; § 1 Abs. 3 IFGDer BGH hat entschieden, dass einem Gesuch auf Akteneinsicht unbeteiligter Dritter in einem Markenlöschungsverfahren (oder wie hier, in einem Verfahren der Schutzentziehung einer IR-Marke) stattzugeben ist. Das Informationsfreiheitsgesetz finde hier keine Anwendung, weil Vorschriften des Markengesetzes (§ 62) vorrangig seien, die bestimmten, dass grundsätzlich Einsicht in die Gerichts- und Verfahrensakten zu gewähren sei, die eine eingetragene Marke beträfen. Ein berechtigtes Interesse brauche dafür auch nicht glaubhaft gemacht zu werden. Ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse der Verfahrensbeteiligten, eine Akteneinsicht nicht zu gewähren, sei hingegen nicht glaubhaft gemacht worden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Zum markenrechtlichen Schutz der Kugelform von „Rocher“-Pralinenveröffentlicht am 29. Dezember 2011
OLG Köln, Urteil vom 11.11.2011, Az. 6 U 86/03 – nicht rechtskräftig
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Kugelform der „Rocher“-Pralinen nicht per se markenrechtlich geschützt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Firmenlogo ist nicht urheberrechtlich geschützt / Rinderkopfveröffentlicht am 9. Dezember 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1998, Az. 20 U 167/97
§ 97 Abs. 1 S.1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Firmenlogo nur unter ganz besonderen Umständen urheberrechtlich geschützt ist. Vorrangig ist das Geschmacksmusterrecht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Je länger ein (Werbe-) Text ist, desto eher ist anzunehmen, dass er die urheberrechtlich erforderliche Schöpfungshöhe erreichtveröffentlicht am 17. Oktober 2011
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 82/11
§ 2 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat erneut darauf hingewiesen, dass es an den urheberrechtlichen Schutz von Texten, genauer: die Schöpfungshöhe, umso weniger Anforderungen stellt, je länger der übernommene Text ist. In diesem Falle wüchsen die Möglichkeiten einer abweichenden, individuellen Gestaltung. Im Ergebnis dürfte dies bedeuten, dass aus Sicht des Senats mit zunehmender (übernommener) Länge des Textes eine hinreichende eigenschöpferische Prägung des kopierten Werks zu erkennen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Ein Sachverständigengutachten genießt keinen Urheberrechtsschutz / Zum urheberrechtlichen Schutz wissenschaftlicher Werkeveröffentlicht am 21. August 2011
KG Berlin, Beschluss vom 11.05.2011, Az. 24 U 28/11
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs 2 UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Sachverständigengutachten urheberrechtlich nicht per se als „literarisches Werk“ geschützt ist. Vielmehr sei es dem wissenschaftlichen Bereich zuzuordnen. Hier gälten wiederum besondere Schutzbestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)