Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Kann ein Domainname als Werktitel geschützt sein?veröffentlicht am 22. Dezember 2009
BGH, Urteil vom 18.06.2009, Az. I ZR 47/07
§§ 5, 15 MarkenG; 16 UWGDer BGH hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Benutzung eines Domainnamens den Erwerb einer geschäftlichen Bezeichnung generieren könne, wenn der Verkehr in der gewählten Bezeichnung bei einem Unternehmenskennzeichen einen Herkunftshinweis und bei einem Werktitel ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sehe. Jedoch setze der Schutz geschäftlicher Bezeichnungen nach dem Markengesetz einen befugten Gebrauch dieser Bezeichnung voraus. Im streitigen Fall war es der Klägerin in einem vorherigen Rechtsstreit mit der Beklagten verboten worden, Druckerzeugnisse unter dem Namen „Eifel-Zeitung“ herauszugeben. Dieses Urteil war noch in Kraft und vollstreckbar, als die Domain „www.eifel-zeitung.de“ angemeldet und für eine Onlinezeitung genutzt wurde. Erst durch eine spätere Entscheidung wurde die Verbotswirkung des Urteils aufgehoben worden, als die Vollstreckung für unzulässig erklärt wurde.
- OLG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für Computergrafikenveröffentlicht am 18. November 2009
OLG Köln, Urteil vom 20.03.2009, Az. 6 U 183/08
§ 2 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass Computergrafiken in vielen Fällen kein Urheberrechtsschutz zukommt, weil die notwendige Gestaltungshöhe, die ein eigenständiges Werk auszeichnet, nicht erreicht wird. Auf die Art und Weise der Erstellung komme es dabei nicht an, nur auf das sinnlich wahrnehmbare Ergebnis. Die Grafiken stellten 3-D-Messestand-Entwürfe dar. Dabei handelte es sich nach Auffassung des Gerichts weder um eine der im Gesetz beispielhaft aufgezählten Werkarten noch um eine persönliche geistige Schöpfung mit Werkqualität. Die Grafiken stellten lediglich eine handwerkliche oder routinemäßige Leistung bzw. Fleißarbeit dar, wenn diese auch noch so solide und fachmännisch erbracht sein möge. Die Gestaltungen wiesen keine über ihren praktischen Zweck hinausgehende starke ästhetische Wirkung auf, durch die sie über ein gefälliges und überzeugendes kunstgewerbliches Design hinaus bereits künstlerische Individualität erkennen ließen.
(mehr …) - Filesharing: Der Wert von Abmahnschutzpaketen für den Internetnutzerveröffentlicht am 16. November 2009
Internetnutzer, die hin und wieder oder sogar im großen Umfang Musiktitel, Kinofilme oder Pornovideos über Tauschbörsen heruntergeladen haben, plagt der Zweifel, ob gegen die drohende Abmahnung der immer stärker in Erscheinung tretenden Musikindustrie etwas vorbeugend getan werden kann. Dies gilt erst recht dann, wenn beim Nutzer bereits eine odere mehrere Abmahnung(en) wegen angeblichen, illegalen Filesharings eingegangen ist/sind. Im Internet findet sich bereits mindestens ein Abmahnschutzpaket mit dem verheißungsvollen Angebot, vorbeugend Unterlassungserklärungen abzugeben. Das Angebot vermag indes nicht zu überzeugen. (mehr …)
- BVerfG: Das Verbot von pornographischen Angeboten ohne Altersverifikations-System ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 25. Oktober 2009
BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2009, Az. 1 BvR 1231/04, 1 BvR 710/05, 1 BvR 1184/08
§§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2; 24 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 JMStV; § 184 d StGB, §§ 23 Abs. 1 Satz 2; 92; BVerfGG, Art. 103 Abs. 2 GGDas BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden betrafen das Verbot der Verbreitung so genannter einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige. Die Beschwerdeführer hatten übereinstimmend insbesondere gerügt, dass das gesetzliche Verbot pornografischer Internetangebote außerhalb geschlossener Benutzergruppen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot verstoße. (mehr …)
- BGH: Auch leichte Fahrlässigkeit bei Begehung einer Urheberrechtsverletzung begründet einen Anspruch auf Schadensersatzveröffentlicht am 6. August 2009
BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az. I ZR 239/06
§ 97 Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass bei einem Urheberrechtsverstoß bereits sehr leichte Fahrlässigkeit zum Entstehen eines Anspruches auf Schadensersatz des Berechtigten führen kann und dass gerade bei urheberrechtlichen Fragen hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden müssen. Im Streitfall hatte ein Softwarehersteller zwei Versionen eines Programmes vertrieben: eine kostenpflichtige Vollversion, die mit Lizenzschlüssel an die Erwerber übergeben wurde, und eine „Lightversion“, die kostenlos zum Download über das Internet angeboten wurde. Der Verletzer, ein Universitätsprofessor, der Probleme mit der Lightversion auf seinem Rechner hatte, erhielt von einem Studenten die Vollversion, die allerdings nur dazu bestimmt war, die Funktionalität der Lightversion wieder herzustellen. Ohne Wissen des Professors war in der von dem Studenten installierten Version jedoch der Lizenzschlüssel in Form einer Datei enthalten, so dass er nunmehr unerkannt die Vollversion nutzte. Zu einem späteren Zeitpunkt bot der Professor das auf seinem Rechner vorhandene Programm über den Universitätsserver zum Download an, ohne Kenntnis, dass es sich um die Vollversion handelte. Der Softwarehersteller machte daraufhin Schadensersatzansprüche geltend, die der BGH ihm zusprach.
- Studie: Spamology – was Sie schon immer über den Schutz vor Spam-Emails wissen wollten!veröffentlicht am 21. Juli 2009
Experten des des Computer Science Deptartments der Indiana University, Indiana, haben unter dem Titel „Spamology: A Study of Spam Origins“ eine Studie vorgestellt, die sich mit der Frage befasst, welche E-Mail-Adressen mit dem höchsten Spam-Aufkommen zu rechnen haben und welcher Schutz gegen Spam-E-Mails mit diesen Erkenntnissen möglich ist. (Studie).
- Innovativster Business-Think-Tank Deutschlands oder nur ein weiterer Lobbyist gegen Datenschutz?veröffentlicht am 8. Juli 2009
Der nach seinem eigenem Bekunden innovativste Business-Think-Tank Deutschlands, forward2business, lässt seine(n) Auguren über die Entwicklung des Datenschutzes in den nächsten 10 Jahren philosophieren. Bereits der Titel „Das letzte Gefecht des Datenschutzes“ lässt Böses erahnen. Inhaltlich wird es dann auch kaum besser. Die Kapitulation und Auflösung der Medienmarken ARD und RTL vor den reinen Medieninhalten nehmen wir noch hin („Datenschutztrend 1: Elektronischer Assistent“). Die erste Krise bahnt sich dann aber schon bei dem angekündigten Paradigmenwechsel („Datenschutztrend 2“) an. Die Bevölkerung von morgen „will ihre Daten nicht verheimlichen“. Angeblich. Sie will sie demjenigen freigeben, dem sie vertraut und für andere sperren. Unter Berücksichtigung von „Datenschutztrend 3“ stufen wir Werbeunternehmen als „vertraut“ ein. Nein, nicht wirklich. Der Datenschutztrend 3 („Ich will Daten freigeben!“) lässt uns final nach Tamiflu® rufen. Das wollen wir nämlich heute nicht und auch nicht morgen. Selbst dann nicht, wenn wenn „wir statt mit sinnloser Streuwerbung überschüttet zu werden speziell auf unsere Vorlieben und Bedürfnisse ausgewählte Werbung bekommen.“ Ehrlich gesagt wollen wir überhaupt keine Werbung – gerade WEIL uns auch morgen ein ständiger „Informations-Overflow“ umgibt. Datenschutztrend 4 („Trust Center“) lässt Orwell’sche Dimensionen erkennen. Demnach soll es Einrichtungen (Rechenzentren?) geben, welche die Daten aller Nutzer in Deutschland zentral speichern und entsprechend freigeben. Von den weiteren, stark lobbyverdächtigen „Trends“ mögen sich unsere Leser selbst überzeugen. Soviel Zeit muss sein (JavaScript-Link: f2b).
- BGH: Auch der „kleinste Tonfetzen“ ist urheberrechtlich geschütztveröffentlicht am 14. Mai 2009
BGH, Urteil vom 20.11.2008, Az. I ZR 112/06
§ § 24 Abs. 1, 85 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 1, 98 Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass fremde Urheberrechte an einem Tonträger bereits dann verletzt sein können, wenn diesem „kleinste Tonfetzen“ entnommen werden. Geklagt hatten die Mitglieder der Musikgruppe „Kraftwerk“. Diese veröffentlichte im Jahre 1977 einen Tonträger, auf dem sich unter anderem das Stück „Metall auf Metall“ befand. Die Beklagten zu 2 und 3 waren die Komponisten des Titels „Nur mir“, den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur in zwei Versionen eingespielt hatte. Diese Musikstücke befanden sich auf zwei im Jahre 1997 erschienenen Tonträgern. Die Beklagten hatten eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall“ elektronisch kopiert („gesamplet“) und dem Titel „Nur mir“ in fortlaufender Wiederholung unterlegt. (mehr …)
- BGH: Zur Entstehung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ohne Eintragungveröffentlicht am 10. März 2009
BGH, Urteil vom 09.10.2008, Az. I ZR 126/06
Art. 5 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 11, 110 a Abs. 5 Satz 2 EG-Verordnung Nr. 6/2002, § 4 Nr. 9 lit. a UWGDer BGH hatte in diesem Fall zu urteilen, ob durch die Eintragung eines Geschmacksmusters in China und anschließendem Vertrieb in der Europäischen Gemeinschaft Schutzrechte durch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entstehen können. Für den vorliegenden Fall wurde dies verneint. Die Anspruchstellerin hatte eine elektrische Gebäckpresse in China als Geschmacksmuster und auch als Patent angemeldet; beide Schutzrechte wurden im Jahre 2002 veröffentlicht. Die Gegnerin bot ab 2003 ähnliche Gebäckpressen in Deutschland an. Dagegen ging die Anspruchstellerin aus Rechten aus nicht eingetragenem Gemeinschaftsgeschmacksmuster vor. Der BGH vertrat jedoch die Auffassung, dass ein solches nicht entstanden sei, obwohl die chinesischen Gebäckpressen auch über Großbritannien in der EU vertrieben wurden. Die Voraussetzungen zur Entstehung eines solchen Geschmacksmusters wurden verneint. Insbesondere könne ein Gemeinschaftsschutzrecht nicht durch Veröffentlichung an einem beliebigen Ort außerhalb der Gemeinschaft (z.B. China) begründet werden. Bei der späteren Veröffentlichung in Großbritannien sei das Gerät wiederum keine Neuheit mehr gewesen, da die Veröffentlichung des Geschmacksmusters in China den inländischen Fachkreisen hätte bekannt sein können. Der BGH konnte jedoch einen Anspruch nach ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen Nachahmung nicht ausschließen und hat die Angelegenheit insoweit zurückverwiesen.
- EBAY: Jetzt auch Mitgliederservice zum Schutz vor Malware und Hackern?veröffentlicht am 25. Februar 2009
Onlinemarktplatz.de berichtet darüber, dass eBay vor hat, ihren Nutzern im Laufe des Jahres eine Reihe neuer Features zum Schutz vor Malware und Hackern zu bieten. Beispielsweise stehe mit „eBay Garage“ ein Online-Malwarescanner kurz vor dem Start, der helfen solle, gegen die zunehmenden Aktivitäten von Cyberkriminellen vorzugehen, berichtet die britische IT-Plattform Silicon. Auch eine Technologie zum Schutz vor gefälschten Webseiten, die Nutzerdaten stehlen, solle im Laufe des Jahres starten. Der Vorstoß von eBay sei begrüßt worden, da eBay in punkto Phishing die meistangegriffene Webseite der Welt sei (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: onlinemarktplatz.de).