Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nicht nur durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegenveröffentlicht am 3. November 2015
BPatG, Beschluss vom 10.06.2015, Az. 35 W (pat) 421/13
§ 12a GebrMGDas BPatG hat entschieden, dass der Schutzbereich eines Gebrauchsmusters durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt ist, welche durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegen sind (vgl. § 12a GebrMG). Jedoch erlaubt dies regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Schutzanspruchs (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07.09.2004, Az. X ZR 255/01 – Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Zum geschmacksmusterrechtlichen Schutz eines Webdesignsveröffentlicht am 6. Dezember 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2013, Az. 12 O 381/10 U.
Art. 89 Abs. 1 lit. d) GGV; § 42 Abs. 2 GeschmMG, § 38 GeschmMGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Webdesign grundsätzlich geschmacksmusterrechtlicher Schutz, auch im Rahmen eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters, zustehen kann, wenn es die erforderliche Eigenart aufweist. Der Schutzbereich sei jedoch eng zu fassen. Weise ein weiteres Webdesign zwar mehrere ähnliche Elemente auf, erwecke aber einen anderen Gesamteindruck, sei nicht von einer Verletzung des Klagemusters auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zum Schutzbereich berühmter Marken („Volks-„)veröffentlicht am 19. April 2013
BGH, Urteil vom 11.04.2013, Az. I ZR 214/11
§ 14 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass bei bekannten oder sogar berühmten Marken ein weiter Schutzbereich bei der Beurteilung möglicher Verletzungen anzunehmen ist. So wurde nicht ausgeschlossen, dass die Verwendung von Begriffen wie „Volks-Inspektion“ und „Volks-Reifen“ durch eine Autowerkstatt die Marke „Volkswagen“ verletzen könnten. Die Angelegenheit wurde zur Entscheidung an das OLG München nach erneuter Prüfung zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 65/2013: