Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Schutzrechtsverletzungen von Angestellten nicht automatisch neben der GmbHveröffentlicht am 26. November 2013
KG Berlin, Urteil vom 25.02.2013, Az. 24 U 58/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 13 UrhG, § 16 UrhG, § 19?a UrhG, § 72 Abs.1, Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass es keinen Rechtssatz des Inhalts gibt, dass der Geschäftsführer einer GmbH oder einer sonstigen Gesellschaft für die im Rahmen der Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft begangenen und dieser zuzurechnenden Schutzrechtsverletzungen stets auch ohne Feststellung einer persönlichen Verantwortlichkeit als Täter auf Schadensersatz haftet. Ein solcher Rechtssatz sei in der Rechtsprechung des BGH gerade nicht anerkannt. Zitat:
- BGH: Höhere Prüfpflichten für eBay auf Rechtsverletzungen bei eigener Schaltung von Werbeanzeigenveröffentlicht am 22. November 2013
BGH, Urteil vom 16.05.2013, Az. I ZR 216/11
§ 830 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 UrhG; § 137 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Betreiberin der Internet-Handelsplattform eBay selbst auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen haftet, wenn sie Adwords-Anzeigen auf schutzrechtsverletzende Produkte schaltet. Mit dieser Verhaltensweise verlasse eBay die Stellung als neutrale Vermittlerin von Angeboten und verliere das Haftungsprivileg von Diensteanbietern. Daher sei es dann zumutbar, dass erhöhte Kontrollpflichten einzuhalten seien und eBay müsse die über die Links in den Anzeigen erreichbaren Angebote auf problemlos und zweifelsfrei erkennbare Schutzrechtsverletzungen überprüfen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Berechtigungsanfrage kann nicht als Abmahnung gewertet werdenveröffentlicht am 8. Juni 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2012, Az. I-2 U 1/12
§ 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Berechtigungsanfrage zur Nutzung einer patentverletzenden Anlage nicht als Abmahnung gedeutet werden kann, wenn keine ernstliche Unterlassungsaufforderung enthalten ist. Eine Irreführung durch die Anfragende liege ebenfalls nicht deshalb vor, weil sie keine Einzelheiten zum Patent-Erteilungsverfahren bekannt gegeben habe. Sie habe sich auf eine Benennung der geltend gemachten Schutzrechte anhand der Veröffentlichungsnummer beschränken dürfen und habe nicht auf dagegen geltend gemachte, aber noch nicht abgeschlossene Rechtsbestandsverfahren hinweisen müssen. Von einem einschlägig tätigen Fachunternehmen könne im Übrigen erwartet werden, den Inhalt einer Berechtigungsanfrage zutreffend zu erfassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Den Spediteur trifft keine generelle Prüfungspflicht, ob er Plagiate verschifftveröffentlicht am 20. November 2009
BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. Xa ZR 2/08
§§ 9, 139 Abs. 1, 140a Abs. 1 PatGDer BGH hat entschieden, dass zwar grundsätzlich auch die bloße Ermöglichung oder Förderung von Schutzrechtsverletzungen (z.B. Patent-, Marken-, Urheber- oder Geschmacksmusterverletzung) zu Unterlassungs- und Vernichtungsansprüchen führen kann, den Spediteur aber keine generelle Prüfungspflicht trifft, ob die von ihm transportierte Ware Schutzrechte Dritter verletzt. Der Senat bestätigte damit die BGH-Entscheidung „Taschner/Pertussin II“ (BGH, Urteil vom 15.01.1957, Az. I ZR 56/55, GRUR 1957, 352, 354). Eine Ausnahme gelte für den Fall, dass dem Spediteur „konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung“ vorliegen.