IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. November 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2011, Az. I-4 U 41/11
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Es gilt der Grundsatz, dass im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ein Abmahnender, der auch Rechtsanwalt ist, für seine Selbstbeauftragung keinen Schadensersatzanspruch (BGH 12.12.2006, Az: VI ZR 188/05) und auch keinen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG (BGH GRUR 2004, 789; auch KG AfP 2010, 271; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn 1.93) verlangen kann, wenn ein unschwer zu erkennender Wettbewerbsverstoß geltend gemacht wird.  Dies soll nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm allerdings nicht immer gelten. Zitat: „Jedoch fällt gerade der vorliegende Fall, bei dem spezielles Wissen des Europarechts gefordert ist, nicht unter diese Fallgruppe. Der Antragsgegner hat auch selbst nicht vorgetragen, dass es sich vorliegend um einen unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß handelt, der von der Antragstellerin geltend gemacht worden ist. Ein solcher Vortrag fehlt auch hinsichtlich der anderen von dem Antragsgegner angeführten Verfahren, in denen sich die Antragstellerin selbst beauftragt hat.“ Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Hamburg-Mitte, Urteil vom 12.08.2010, Az. 33A C 309/09
    § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Hamburg-Mitte hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Vergütung aus einer Abmahnung hat, wenn er vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH (NJW 2004, 2448) zur Selbstbeauftragung von Rechtsanwälten die Urheberrechte an seiner Website auf ein juristisches Konstrukt aus verschiedenen Gesellschaften überträgt und diese dann selbst bei Abmahnungen vertritt. Der Fall hatte für ein gewisses Aufsehen erregt, weil der betreffende Rechtsanwalt zum Thema „Abmahnungsmissbrauch“ promoviert hatte. Der Volltext des Urteils findet sich bei Telemedicus und wird hier eingehend erörtert. Zu unserer Zusammenfassung der Entscheidung und unserem anschließenden Kommentar: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Heidelberg, Urteil vom 23.09.2009, Az. 1 S 15/09
    §§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, dem unverlangt eine Werbe-E-Mail zugeht, die qua Selbstbeauftragung entstehenden Rechtsanwaltsgebühren ausnahmsweise dann einfordern kann, wenn der Absender geltend macht, eine Technologie zu verwenden, nach welcher die Zusendung der Werbe-E-Mail zulässig sei. Die Überprüfung des Sachverhalts sei nicht mehr als „einfach gelagerter Fall zu werten“. (mehr …)

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