Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamm: AGB-Klausel zum Rücktrittsrecht des Verkäufers bei ausbleibender Belieferung seines Zulieferers ist zulässig / eBay-AGB wirken nicht zwischen Verkäufer und Käuferveröffentlicht am 12. November 2012
OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 308 Nr. 3 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.“ rechtswirksam ist und insoweit kein Unterlassungsanspruch besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer seine Angebote unter der Rubrik Sofort-Kaufen einstellt. Zitat: (mehr …)