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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. August 2014

    BGH, Urteil vom 19.03.2014, Az. I ZR 185/12
    Nr. 10 des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten auch vorliegen kann, wenn diese nicht in hervorgehobener Weise dargestellt wird. Eine solche Werbung setze lediglich voraus, dass der falsche Eindruck erweckt werde, dass der Unternehmer freiwillig besondere Rechte einräume. Werde dem angesprochenen Verbraucher jedoch gleichzeitig vermittelt, dass ihm die eingeräumten Rechte bereits gesetzlich zustehen, liege keine Irreführung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 28.11.2013, Az. I ZR 34/13
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Gold-/Edelmetallankäufer in einer Werbeanzeige mit einer „kostenlosen Schätzung“ werben darf und bestätigt damit das Urteil der Vorinstanz (hier). Es handele sich nicht um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da er diese Leistung – gerade wenn ein Kunde nur eine Schätzung möchte, ohne verkaufen zu wollen – nicht kostenlos anbieten müsse. Auch wenn es in der Branche des Beklagten üblich sei, kostenlos zu schätzen, sei ihm der werbliche Hinweis darauf erlaubt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. März 2013

    OLG Celle, Urteil vom 31.01.2013, Az. 13 U 128/12
    § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers, welcher eine „kostenlose Schätzung“ offeriert, nicht wettbewerbswidrig ist. Es handele sich nicht um eine unlautere sog. Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Eine solche liege nur dann vor, wenn bei objektiver Richtigkeit der Angaben das angesprochene Publikum annehme, dass mit der Werbung ein nicht gegebener Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben werde. Vorliegend handele es sich jedoch tatsächlich um eine freiwillige Sonderleistung, zu der der Beklagte nicht ohnehin verpflichtet sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Januar 2012

    AG Meldorf, Urteil vom 10.08.2010, Az. 84 C 200/10 – nicht rechtskräftig
    § 477 BGB, § 443 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das AG Meldorf hat entschieden, dass die Erklärung „Wir garantieren, dass es sich bei unseren Angeboten um Originalware handelt“ nicht wettbewerbswidrig ist. Insbesondere sei dieser Satz nicht als Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB anzusehen, sondern als Herausstellung und ausdrückliche Vereinbarung einer Eigenschaft der Ware im Zeitpunkt der Übergabe. Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 12.02.2009 zum Aktenzeichen 12 O 12/09 (hier) entfalte keine Relevanz, da der Beklagte nicht nur mit der Echtheit seiner Ware geworben habe, sondern auch mit den Zertifikaten und Merkmalen, aus welchen sich die Echtheit ergebe. Unstreitig werde überdies auf eBay von einigen Wettbewerbern die streitgegenständliche Ware zum Kauf angeboten, deren Herstellung nicht vom Markeninhaber lizensiert gewesen sei. In dieser Situation hätten Abnehmer ein berechtigtes Interesse daran, Originalware zu erhalten, zumal der Ladenpreis deutlich unterboten werde. Keine Berücksichtigung fanden beim Richter eigenartigerweise die Entscheidungen LG Köln, Urteil vom 15.09.2009, Az. 33 O 126/09 (hier) und OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az. I-4 W 121/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 11.01.2011, Az. I-12 O 219/10
    §§ 3; 5 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass die Angaben zur Vertretungsberechtigung eines Rechtsanwalts an deutschen Gerichten unter der Überschrift „Zulassungen“ einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen, weil darin eine Werbung mit irreführenden Angaben zu sehen sei. Zitat: „Eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten liegt vor, wenn der Verkehr in der herausgestellten Eigenschaft der Leistung irrtümlich einen Vorteil sieht, den er nicht ohne weiteres von Konkurrenten erwarten kann (OLG Hamm 1-4 W 121/10 m.w.N.). Dem durchschnittlich informierten Verbraucher wird die Frage der Vertretungsberechtigung eines Rechtsanwaltes vor deutschen Gerichten und Institutionen nicht hinreichend bekannt sein. Durch die Überschrift „Zulassungen“ wird der Eindruck erweckt, der Verfügungsbeklagte … hebe sich hierdurch von anderen Rechtsanwälten ab, was tatsächlich nicht der Fall ist. Denn mit einer Zulassung verbindet der Verkehr eine besondere, individuelle und nicht bei allen Berufsträgern vorhandene Berechtigung. Er wird daher darüber getäuscht, dass es sich trotz der hervorgehobenen Darstellung lediglich um die bei jedem deutschen Rechtsanwalt gegebene Vertretungsberechtigung handelt.“ Wie das LG Bochum bereits in weiteren Urteilen LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.2.2008, Az. 3 O 233/08; LG Aschaffenburg, Urteil vom 30.10.2008, Az. 1 HK O 159/08; LG Frankenthal, Urteil vom 05.08.2008, Az. 1 HK O 27/08.

  • veröffentlicht am 11. Januar 2011

    LG Köln, Urteil vom 15.09.2009, Az. 33 O 126/09
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 477 BGB

    Das LG Köln hat nach einem Bericht der Kollegen Lampmann, Behn & Rosenbaum entschieden, dass Hinweise wie „Wir vertreiben absolute Marken-Originalware“, „Originalprodukte“ oder/und „ECHT, ORIGINAL, AUTHENTISCH“ beim Vertrieb von Markenware keine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellen und somit auch nicht abgemahnt werden können. Die erstaunliche Begründung: Der Verkehr wisse, dass es sich bei der Bewerbung der Originalqualität – in Bezug auf die Konkurrenz innerhalb derselben Produktgruppe – um eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit handele. Eine Irreführung scheide aus, wenn der Verkehr erkenne, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um etwas Selbstverständliches handele. Anders entschieden hatte das LG Bochum, welches sich auf Grund des im deutschen Wettbewerbsrecht geltenden „fliegenden Gerichtsstandes“ über Anträge auf einstweilige Verfügungen bei o.g. Hinweisen freut. Zum Volltext der Kölner Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 25. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Münster, Urteil vom 02.09.2010, Az. 025 O 65/10
    §§ 3; 5 UWG

    Das LG Münster hat gegen einen Onlinehändler entschieden, dass in der Werbeaussage „CE-geprüft“ für einen sog. Thermomelder eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit liege, weil der Eindruck erweckt werde, der Händler biete etwas Besonderes, was bei Wettbewerbern nicht zu finden sei. Da sich der beklagte Onlinehändler dem Hinweis des Gerichts öffnete und die Klageforderung anerkannte, erging ein Anerkenntnis-Urteil.

  • veröffentlicht am 26. September 2010

    LG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10
    §§ 3, 5 Abs. 1 und Nr. 3 UWG

    Das LG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung verschiedene Werbeanpreisungen eines Unternehmens unter die Lupe genommen. Unter anderem warb die Beklagte damit, einer der marktführenden Online-Händler in ihrem Produktbereich zu sein. Dies erachtete das Gericht als wettbewerbswidrig, da Aussagen zur Marktführerschaft nur dann getroffen werden könnten, wenn der Markt ein Bild bietet, das eindeutige Zuordnungen ermögliche. Hierfür fehle es an konkreten Tatsachen. Die Umsätze der von der Klägerin genannten Unternehmen ließen eine Einteilung nach Umsatzzahlen nur eingeschränkt zu. Unabhängig hiervon ist jedoch auch nach den vom Beklagten akzeptierten Zahlen davon auszugehen, dass die Umsatzzahlen – bis auf einen Wettbewerber – so dicht beieinanderlägen, dass keine Gruppe von Marktführern bestehe. Des Weiteren stufte das Gericht die Behauptung „18.500 Artikel im ständigen Angebot“ als täuschend ein, weil dies nicht aus dem Angebot der Beklagten ersichtlich sei. Die Addition der vom Beklagten im Internet beworbenen einzelnen Artikel ergebe nicht eine Anzahl von mehr als 18.500 Artikeln. Welche weiteren Artikel vorhanden seien, sei nicht erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. September 2010

    LG Kiel, Beschluss vom 22.07.2010, Az. 14 O 73/10
    §§ 3, 8 Abs. 1 UWG; §§ 2; 3 Abs. 1, Abs. 4 UKlaG

    Das LG Kiel hat einem Onlinehändler bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des geschäftlichen Handelns Imprägnierspray gegenüber Verbrauchern anzubieten und dabei mit der Bezeichnung FCKW-frei zu werben, soweit die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoff bei Imprägniersprays untersagt ist. Es wurde ein Streitwert von 5.000,00 EUR festgesetzt, nachdem der Antragsteller – der Verein pro Verbraucherschutz e.V. – noch einen Streitwert von 10.000,00 EUR beantragt hatte.

  • veröffentlicht am 24. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bayreuth, Beschluss vom 05.07.2010, Az. 13 HK 0 42/10
    §§ 3, 5 Abs. 1 UWG

    Das LG Bayreuth hat entschieden, dass die Bewerbung von Produkten (hier: Imprägnierspray“) mit der Bezeichnung „FCKW-frei“ wettberwerbswidrig ist und hat einem Onlinehändler verboten, entsprechend zu werben, soweit die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoff bei Imprägniersprays für Zelte untersagt ist. Die Irreführung bestehe darin, dass die Antragsgegnerin mit einem Umstand werbe, der gesetzlich vorgeschrieben sei und so den Eindruck erwecke, dass das Imprägnierspray einen Vorzug gegenüber anderen Imprägniersprays habe (Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Auflage, § 5 Rn. 194, Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 5 Rn. 2.71 und 2.115). Entsprechende Werbung wird derzeit u.a. vom Verein pro Verbraucherschutz e.V. abgemahnt.

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