IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. März 2009

    Hat er oder hat er nicht? shoppingzweinull weist auf einen delikaten Fall von frappierend übereinstimmenden Websites hin. „In the right corner …“: der thüringische Ministerpräsident Althaus und („in the left corner …“) der US-amerikanische Präsident, nun ja, Präsidentschaftsbewerber. Vergleichen Sie selbst, soweit Sie es noch können: Hier die Website Dieter Althaus (Althaus) und hier die alte, aus dem Wahlkampf stammende Website Barack Obamas (Obama), oder gehen Sie einfach zu shoppingzweinull (Blog). Jetzt mag jemand kommen und auf zwei bekannte Gerichtsentscheidungen zum urheberrechtlichen Schutz von Webdesign hinweisen (OLG Düsseldorf, OLG Hamm). Demgegenüber könnte der extrem internet-affine und dementsprechend professionell aufgestellte Obama aber mit dieser Entscheidung punkten (OLG Rostock). Davon jetzt mal abgesehen, Herr Althaus: Was haben Sie denn da für eine kreative Internetcrew angeheuert?

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