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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juni 2015

    AG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2014, Az. 5 C 78/12
    § 890 ZPO; Art. 2 lit. a) der Richtlinie 2006/113/EG; § 7 UWG

    Das AG Hamburg hat entschieden, dass Werbe-E-Mails einer Partnerbörse, für welche keine Einwilligung im Wege eines so genannten Double-Opt-in-Verfahrens vorliegt, belästigend und daher zu unterlassen sind. Dabei fielen auch E-Mails, welche das Interesse eines anderen Mitglieds der Partnerbörse signalisierten, unter „Werbe-E-Mails“, da die Beklagte nicht sicherstellen konnte, dass sich nicht ein Dritter unter der E-Mail-Adresse des Klägers missbräuchlich angemeldet hätte und dieser nun durch solche Nachrichten belästigt würde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Januar 2010

    LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, Az. 4 O 368/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG Essen hat einem Unternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken mit dem Kläger zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontakts per E-Mail Kontakt aufzunehmen, ohne dass seine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Es hatte sich zuvor bei der Versendung des Newsletters des sog. Single-Opt-In-Verfahrens bedient, bei dem der Empfänger des Newsletters durch einmalige Eintragung in die Abonnentenliste des Versenders dem Empfang zustimmt. Bei diesem Verfahren könne aber nicht im Wege des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass eine Eintragung tatsächlich vom Inhaber der eingetragenen E-Mail-Adresse stamme. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Juli 2009

    LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, Az. 4 O 368/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG hat entschieden, dass eine Gesellschaft, die einen Newsletter-Versand ohne sog. Double-Opt-in anbietet, selbst als Störerin in Anspruch genommen werden kann, wenn Dritte durch das Fehlen des Double-Opt-ins ohne Wissen und Wollen in den Newsletter-Versand aufgenommen werden können. Beim Double-Opt-in wird dem zukünftigen Adressaten nach Eintragung seiner Adresse in eine Liste zunächst eine E-Mail zugesandt, auf der ein Link zu aktivieren ist, dass der Adressat mit dem Empfang des Newsletters einverstanden ist. Das sog. Single-Opt-in-Verfahren, bei dem der Empfänger durch einmalige Eintragung in die Abonnentenliste des Versenders dem Empfang von E-Mails zustimmt, sei nicht geeignet ist, die Störereigenschaft zu beseitigen.
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