Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wuppertal: Vertrag über einen Eintrag in einem nachrangig Google-gelisteten Online-Branchenverzeichnis über 910,00 EUR/Jahr ist sittenwidrig und unwirksamveröffentlicht am 2. März 2015
LG Wuppertal, (Hinweis-) Beschluss vom 05.06.2014, Az. 9 S 40/14
§ 138 Abs. 1 BGBDas LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Vertrag über einen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis, das z.B. bei Google auf den Ergebnisseiten 1 – 5 nicht gelistet wird, bei einer Jahresgebühr von 910,00 EUR sittenwidrig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: eBay-Auktion darf bei Erstgebot nicht ohne Weiteres abgebrochen werden / Schadensersatzpflichtveröffentlicht am 13. November 2014
BGH, Urteil vom 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14
§ 138 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine eBay-Auktion nicht ohne Weiteres vorzeitig abgebrochen werden kann, weil der Verkäufer außerhalb der Plattform einen anderen Käufer für das Produkt gefunden habe, der gewillt sei, mehr als die Preisobergrenze (555,55 EUR) zu zahlen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bieter, der mit 1,00 EUR auf die Auktion geboten hatte, bevor sie abgebrochen wurde, Schadensersatz in Höhe von 5.250,00 EUR für die notwendig gewordene, anderweitige Beschaffung eines Pkw gefordert und zugesprochen bekommen. Der Verkäufer hatte argumentiert, es liege auf Seiten des Käufers auf Grund des groben Missverhältnisses zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB vor. Der BGH lehnte dies ab. Zur Pressemitteilung Nr. 164/2014 vom 12.11.2014: (mehr …)
- OLG Saarbrücken: Zur Frage, wann „Internet-by-call“-Tarife wegen Wuchers unwirksam sindveröffentlicht am 14. Mai 2014
OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2014, Az. 4 U 442/12
§ 138 Abs. 1 BGBDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass eine Preiserhöhung bei einem Internet-by-call-Tarif, die den im streitgegenständlichen Zeitraum marktüblichen Preis um das 50- bis 100-fache übersteigt, sittenwidrig und damit unwirksam ist. Diese Überhöhung beruhte im vorliegenden Fall nicht auf dem Nutzerverhalten, sondern folgte rechnerisch aus dem Verhältnis zwischen der marktüblichen Einwahlvergütung, die maximal bei 15 Cent gelegen hatte und dem von der Klägerin zumindest im streitgegenständlichen Zeitintervall erhobenen Einwahlentgelt, welches sich auf 1,99 EUR belief. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Name des Hamburger Reeperbahn-Lokals „Zur Ritze“ kann nicht als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 18. Oktober 2013
BPatG, Beschluss vom 09.09.2013, Az. 27 W (pat) 534/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass der Kneipenname „Zur Ritze“ eines Hamburger Reeperbahn-Lokals nicht als Marke eingetragen werden kann. Die Grenze zur Sittenwidrigkeit sei mit dieser vulgären Bezeichnung überschritten; sie verletze das Empfinden eines beachtlichen Teils der Verkehrskreise. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Die Wortfolge „READY TO FUCK“ verstößt gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenGveröffentlicht am 16. April 2013
BGH, Beschluss vom 02.10.2012, Az. I ZB 89/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Wortfolge „READY TO FUCK“ gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG verstößt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- SG Darmstadt: Kein Gründungszuschuss vom Jobcenter für den Neuaufbau einer Porno-/Erotik-Internetplattform wegen Sittenwidrigkeitveröffentlicht am 9. Januar 2013
SG Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012, Az. S 17 AS 416/10 – nicht rechtskräftig
§ 93 Abs. 1 SGB IIIDas SG Darmstadt hat entschieden, dass ein Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 93 Abs. 1 SGB III hat, wenn sich die Unternehmensgründung auf den Aufbau einer Erotik- und Pornoplattform im Internet richtet. Im vorliegenden Fall sollten über die Plattform u.a. „Erotik-Web-TV Reportagen“ über Erotikmessen, Escort-Services etc. aber auch sog. User-generated-content („erotische Videoclips“) vorgehalten werden. Gesetzlicher Hintergrund ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten können. (mehr …)
- OLG Köln: Aus der Marke „Toto“ besteht kein Unterlassungsanspruch gegen „Supertoto“veröffentlicht am 8. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 13.01.2012, Az. 6 U 10/06
§ 8 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass aus der Wortmarke „Toto“ kein Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung der Bezeichnung „Supertoto“ für Fußballwetten besteht. Zwar sei hier von einer Verwechslungsgefahr auszugehen, allerdings sei bei Marken, die auf Grund ihrer Verkehrsdurchsetzung eingetragen wurden (hier: „Toto“), nur die Verwendung einer identischen Bezeichnung sittenwidrig. Eine lediglich verwechselbare beschreibende Bezeichnung könne nicht untersagt werden. Die Klägerin müsse trotz der erzielten Verkehrsdurchsetzung die Einschränkungen des Schutzbereichs hinnehmen, die aus dem Umstand herrühren, dass ihre Marke von Hause aus einen beschreibenden Inhalt habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Zum Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG, wenn sich der Unterlassungsgläubiger seinen Unterlassungsanspruch abkaufen lässt / Branchenbuch-Betrüger vs. Branchenbuch-Betrüger?veröffentlicht am 16. Februar 2012
OLG München, Urteil vom 22.12.2011, Az. 29 U 3463/11
§ 138 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG München hat entschieden, dass ein Fall von Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, wenn ein Mitbewerber – auf Grund eines bestehenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs – seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2010, Az. 5 U 16/10, hier, und OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2004, Az. 4 U 13/04, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: „Berliner Reichstagsbrand“ verstößt als Wortmarke für Spirituosen nicht gegen die guten Sittenveröffentlicht am 21. November 2011
BPatG, Beschluss vom 14.09.2011, Az. 26 W (pat) 502/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG
Das BPatG hat beschlossen, dass die Wortmarke „Berliner Reichstagsbrand“ für Spirituosen nicht gegen die guten Sitten verstößt. Aus diesem Grund hatte die Markenstelle des DPMA zunächst die Eintragung verweigert, da die Wortmarke auf ein historisches Ereignis (Brand des Berliner Reichstages vom 27. auf den 28. Februar 1933) Bezug nehme und diese Anspielung für eine enthemmende/berauschende Substanz unerträglich und sarkastisch sei. Diese Entscheidung der Markenstelle wurde vom Gericht aufgehoben. Für die Annahme einer politischen Anstößigkeit sei nach Auffassung des Gerichts Zurückhaltung geboten, da der Verbraucher zunehmen an schockierende oder negativ besetzte Werbung gewöhnt sei. Gerade in Bezug auf Spirituosen, für die allein die Marke zur Anmeldung gebracht wurde, stehe eher die Doppeldeutigkeit des Wortteiles „Brand“ im Vordergrund. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Düsseldorf: Hoher Preis kein Hinweis auf Domaingrabbing / Schutz von Unternehmensnamenveröffentlicht am 4. Juni 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2011, Az. 38 O 92/09
§§ 15 Abs. 4, Abs. 5 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 10 UWG; § 826 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass allein der Umstand, dass für die Überlassung einer Domain ein hoher Geldbetrag gefordert wird, für die Annahme eines sittenwidrigen Domaingrabbings nicht ausreicht. Der Verkauf auch kurzfristig freigewordener Domains sei ein gängiges Geschäftsmodell. Die Domainbezeichnung betreffe hier nicht den Namen einer natürlichen Person oder bekannten Firma sondern eine geografische Herkunftsangabe. Zum Volltext der Entscheidung: