Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuG: Die Marke „Skype“ ist gegenüber der (prioritäts)älteren Marke „Sky“ verwechselungsfähig / Keine Eintragungveröffentlicht am 7. Mai 2015
EuG, Urteil vom 05.05.2015, Az. T?183/13
Art.8 Abs. 1 lit b EU-VO 207/2009Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die Marke „Skype“ nicht eingetragen werden kann, da sie mit der älteren Marke „Sky“ auf Grund klanglicher und bildlicher Ähnlichkeit verwechselt werden kann. Der britische Bezahl-Fernsehsender „Sky“ hatte gegen die Eintragung der Marke „Skype“ Widerspruch eingelegt. Zum (englischen) Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Bezahlfernsehen „Sky“ wird in den Werbemethoden eingeschränktveröffentlicht am 10. September 2011
OLG München, Urteil vom 21.07.2011, Az. 6 U 4039/10
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
Das OLG München hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass das Pay-TV-Unternehmen Sky folgende AGB-Regelung nicht mehr verwenden darf: „Von den AGB von Sky, von Kabel Deutschland sowie der Widerrufsbelehrung und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung habe ich Kenntnis genommen und bestätige dies mit Absendung dieses Formulars“ in Verbindung mit der Regelung „Der Abonnent willigt mit Abschluss dieses Abonnementvertrages ein, dass Sky die angegebenen personenbezogenen Daten auch zu Marketingzwecken für eigene Produktangebote per Telefon, SMS, E-Mail und Post sowie zur Marktforschung nutzen darf“. Die vorstehenden Formulierungen erfüllten nicht die rechtlichen Anforderung (BGH), wonach der Kunde eine gesonderte Erklärung hinsichtlich der Verwendung seiner Daten abgeben müsse. Vorliegend werde neben der Verwendung von personenbezogenen Daten auch die Kenntnisnahme von AGB und Widerrufsbelehrung erklärt, ohne welche das Angebot der Beklagten auch nicht gebucht werden könne. Eine freie Entscheidung über die Verwendung seiner Daten könne der Verbraucher somit nicht mehr treffen.