Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: So sly! – Heise Verlag darf journalistisch auf fremde Website verlinken, auf der Software auch zur Aufhebung von Kopierschutz angeboten wirdveröffentlicht am 18. April 2011
BGH, Urteil vom 14.10.2010, Az. I ZR 191/08
§§ 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB; § 95a Abs. 3 UrhG; Art. 6 EU-Vertrag; Art. 11 Abs. 1, Abs. 2 EU-Grundrechtecharta); Art. 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 GGDer BGH hat entschieden, dass der Heise-Verlag auf ein Angebot zum Download von Software, welche auch dem Entfernen von Kopierschutzmechanismen dient (hier: AnyDVD des Herstellers SlySoft), verlinken darf, selbst wenn mit einer solchen Software urheberrechtswidrige Handlungen vorgenommen werden können. Erforderlich sei lediglich, so der Senat, dass es sich um einen „der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag“ handele und der Link Angaben aus dem betreffenden Artikel belege oder informatorisch ergänzt. Der Entscheidung war eine gerichtliche Odysse für den Heise-Verlag gegen die Musikindustrie vorausgegangen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG München: Dem Heise-Verlag ist die Verlinkung auf Kopierschutzsoftware untersagtveröffentlicht am 18. Mai 2009
OLG München, Urteil vom 23.10.2008, Az. 29 U 5696/07
§§ 95 a UrhG, § 823 Abs. 2, 830 Abs. 2 UrhGIn dem langwierigen Verfahren des Heise-Verlags gegen die Filmindustrie hat das OLG München erneut gegen den Verlag entschieden. Die Filmindustrie hatte Heise auf Unterlassung in Anspruch genommen, nachdem Heise in seinem Newsdienst auf eine Software zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen auf Film-DVDs verlinkt und recht deutliche Aussagen zur Verwendung der Software gemacht hatte. Zitat (19.01.2005): (mehr …)