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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 12.04.2010, Az. 6 W 42/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 3 S.1 i.V.m. S.2 Nr. 2 a HWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung, nach welcher nach Einnahme eines bestimmten Medikaments kein Arztbesuch für die jeweiligen Beschwerden erforderlich sei, irreführend sei und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Die beanstandete Werbung enthalte nach dem Verständnis der beteiligten Verkehrskreise, zu denen auch der Senat gehöre, das Versprechen, dass ein Erfolg, nämlich die Beseitigung der Beschwerden, mit Sicherheit erwartet werden könne. Dabei bedürfe es nicht des ausdrücklichen Versprechens eines Erfolges oder einer „Erfolgsgarantie“. Vielmehr komme es darauf an, ob nach der subjektiven Wirkung, welche die fragliche Werbemaßnahme in den angesprochenen Verkehrskreisen erziele, der Eindruck oder auch nur Anschein eines sicheren Erfolges erweckt werde (OLG KÖln, GRUR 2000, 156, 157 mwN). (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 16.12.2009, Az. 7 O 17092/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass ein Medikament gegen Sodbrennen gegen „Sodbrennen und saures Aufstoßen“ mit der Bezeichnung „akut“ innerhalb von 20-60 Minuten wirken muss, anderenfalls in der Bezeichnung eine Irreführung des durch die Werbung angesprochenen Verbrauchers läge. Der abmahnende Wettbewerbsverband hatte beklagt, das nicht verschreibungspflichtige Medikament wirke erst einen Tag nach der Einnahme und damit nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, während der Arzneimittelhersteller behauptete, das Mittel wirke bereits eine Stunde nach der Einnahme, spätestens jedoch nach 90 Minuten bis 3 Stunden.

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