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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2012

    LG Lübeck, Beschluss vom 11.12.2012, Az. 11 O 65/12 – rechtskräftig
    § 3 UWG; § 5 UWG

    Das LG Lübeck hat entschieden, dass bei Sonderangeboten, wie vorliegend einer besonders günstigen Festplatte, auf Abgabebeschränkungen an Verbraucher (1 Festplatte pro Verbraucher) in der betreffenden Werbung deutlich und unmissverständlich hingewiesen werden muss. Ein Elektronikmarkt hatte eine höhere Abgabemenge mit dem Hinweis abgelehnt, es würden nur „haushaltsübliche Mengen“ abgegeben. Dies wertete die Kammer als Irreführung und damit als wettbewerbswidrig.

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