Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Oldenburg: Es liegt eine urheberrechtliche Streitigkeit vor, wenn auf eine Vertragsstrafe aus einer urheberrechtlichen Unterlassungserklärung geklagt wirdveröffentlicht am 9. April 2011
LG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2010, Az. 5 T 764/10
§ 104 UrhGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass es sich bei Vertragsstrafen, die auf einer urheberrechtlichen Unterlassungserklärung beruhen, um eine Urheberstreitsache handelt. Auch dort seien sowohl zur Auslegung eines Vertragsstrafenversprechens als auch für Verletzungshandlungen die Spezialkenntnisse der Gerichte der Sonderzuständigkeit sachdienlich. Gerade der vorliegende Fall zeige, dass die Entscheidung des Verfahrens davon abhänge, welcher Verschuldensmaßstab im Urheberrecht anzuwenden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
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