Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Verschätzt – Wenn der Perserteppich weit unter Wert versteigert wirdveröffentlicht am 4. Februar 2015
OLG München, Urteil vom 20.03.2014, Az. 14 U 764/12
§ 280 Abs. 1 BGB
Das OLG München hat entschieden, dass für einen öffentlich bestellten Auktionator, der Schätzungen für ein universelles Auktionshaus vornimmt, bei der unentgeltlichen Schätzung von Gegenständen (hier: persischer Teppich) nicht die Sorgfaltsanforderungen eines Experten für solche Gegenstände zu Grunde zu legen sind. Vorliegend war der streitgegenständliche Teppich auf einen Wert von 900,00 Euro geschätzt worden, erbrachte in einem späteren Verkauf jedoch einen Erlös von ca. 7,2 Mio. Euro. Den ursprünglichen Eigentümern des Teppichs wurde vom Gericht kein Schadensersatzanspruch zuerkannt, da der Auktionator nicht gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Zum Volltext der Entscheidung: - EuGH: Ein Reisevermittler, der eine exklusive Vereinbarung mit einem Hotel vertraglich abgesichert hat und dies bewirbt, kann gleichwohl irreführend handeln / Berufliche Sorgfaltveröffentlicht am 10. Oktober 2013
EuGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. C-435/11
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 lit. a 2005/29 EU-RL, Art. 6 Abs. 1 2005/29 EU-RL
Der EuGH hat entschieden, dass die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen ist, dass im Fall einer irreführenden Werbung, die alle in Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt, nicht geprüft zu werden braucht, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verboten ansehen zu können. Im vorliegenden Fall hatte ein Reisevermittler mit einem Hotel eine strafbewehrte Exklusivvereinbarung über die Zimmervermietung abgeschlossen und diese Exklusivvereinbarung in der Werbung hervorgehoben. Hiergegen klagte eine Konkurrentin, der es ebenfalls gelungen war, bei dem betreffenden Hotel Zimmer anzumieten. Der beklagte Reisevermittler hatte eingewandt, er hätte jegliche berufliche Sorgfalt an den Tag gelegt, um eine hinsichtlich der Exklusivität lautere Werbung zu gewährleisten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Nürnberg-Fürth: Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals muss nach Hinweis auf falsche Bewertung eine sorgfältige Überprüfung durchführenveröffentlicht am 9. Mai 2012
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O 2608/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Nürnberg-Fürth hat am gestrigen Tage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals im Internet eine Bewertung löschen muss, wenn konkrete Beanstandungen eines betroffenen Arztes vorliegen. Im entschiedenen Fall war ein Zahnarzt von einem Nutzer nach einer Implantatbehandlung als „fachlich inkompetent“ und „vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolgend“ dargestellt worden. Der Zahnarzt war daraufhin an den Betreiber des Portals herangetreten und hatte auf die Unwahrheit (keine Implantatbehandlung im angegebenen Zeitraum) hingewiesen, der Betreiber hatte daraufhin lediglich bei dem nur ihm bekannten Nutzer nachgefragt, ob die Bewertung der Wahrheit entspreche, was dieser bestätigte. Der Betreiber verweigerte aus diesem Grund die Löschung („Aussage gegen Aussage“). Nach Auffassung des Gerichts sei jedoch eine sorgfältigere Prüfung des Betreibers angezeigt gewesen, insbesondere hätte er einen Nachweis für das Stattfinden der Behandlung fordern können. Der Portalbetreiber hat bereits angekündigt, das Hauptsacheverfahren betreiben zu wollen. Weitere Entscheidungen zu Bewertungsportalen finden sie hier (KG Berlin), hier (LG Berlin) und hier (AG Wolgast).
- OLG Hamm: Wer sich gutgläubig auf die Urheberrechte des Vertragspartners verlässt, kann fahrlässig handeln / Zum Wirtschaftsprüfervorbehalt im Urheberrechtveröffentlicht am 3. August 2009
OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2008, Az. 4 U 25/08
§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG; § 242 BGBDas OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass fremde Videoaufnahmen nicht mit dem Argument genutzt werden können, man habe an die Berechtigung der Person, von welcher man die Aufnahme erhalten habe, geglaubt. Die Beklagte habe schuldhaft gehandelt, weil sie sich nicht mit gehöriger Sorgfalt danach erkundigt habe, ob die Person, von der sie glaubte, Rechte herzuleiten, selbst im Besitz solcher Verwertungsrechte gewesen sei. Grundsätzlich würden im Urheberrecht, ebenso wie im Wettbewerbsrecht, an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt strenge Anforderungen gestellt (BGH GRUR 2002, 248, 252 – Spiegel CD-Rom). Der Handelnde müsse alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Rechtmäßigkeit seines Handelns zu überprüfen (Vinck, in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2003, § 81 Rn 37). Fahrlässig sei daher bereits das Nichteinholen näherer Informationen über die Rechtekette, die Grundlage einer Lizenzberechtigung des Verletzers sein solle (Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 97 Rn 57). Dass die Beklagte solche Nachprüfungen angestellt habe, werde nicht behauptet. (mehr …)