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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Februar 2015

    OLG München, Urteil vom 20.03.2014, Az. 14 U 764/12
    § 280 Abs. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass für einen öffentlich bestellten Auktionator, der Schätzungen für ein universelles Auktionshaus vornimmt, bei der unentgeltlichen Schätzung von Gegenständen (hier: persischer Teppich) nicht die Sorgfaltsanforderungen eines Experten für solche Gegenstände zu Grunde zu legen sind. Vorliegend war der streitgegenständliche Teppich auf einen Wert von 900,00 Euro geschätzt worden, erbrachte in einem späteren Verkauf jedoch einen Erlös von ca. 7,2 Mio. Euro. Den ursprünglichen Eigentümern des Teppichs wurde vom Gericht kein Schadensersatzanspruch zuerkannt, da der Auktionator nicht gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. C-435/11
    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 lit. a 2005/29 EU-RL, Art. 6 Abs. 1 2005/29 EU-RL

    Der EuGH hat entschieden, dass die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen ist, dass im Fall einer irreführenden Werbung, die alle in Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt, nicht geprüft zu werden braucht, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verboten ansehen zu können. Im vorliegenden Fall hatte ein Reisevermittler mit einem Hotel eine strafbewehrte Exklusivvereinbarung über die Zimmervermietung abgeschlossen und diese Exklusivvereinbarung in der Werbung hervorgehoben. Hiergegen klagte eine Konkurrentin, der es ebenfalls gelungen war, bei dem betreffenden Hotel Zimmer anzumieten. Der beklagte Reisevermittler hatte eingewandt, er hätte jegliche berufliche Sorgfalt an den Tag gelegt, um eine hinsichtlich der Exklusivität lautere Werbung zu gewährleisten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Mai 2012

    LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O 2608/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Nürnberg-Fürth hat am gestrigen Tage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals im Internet eine Bewertung löschen muss, wenn konkrete Beanstandungen eines betroffenen Arztes vorliegen. Im entschiedenen Fall war ein Zahnarzt von einem Nutzer nach einer Implantatbehandlung als „fachlich inkompetent“ und „vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolgend“ dargestellt worden. Der Zahnarzt war daraufhin an den Betreiber des Portals herangetreten und hatte auf die Unwahrheit (keine Implantatbehandlung im angegebenen Zeitraum) hingewiesen, der Betreiber hatte daraufhin lediglich bei dem nur ihm bekannten Nutzer nachgefragt, ob die Bewertung der Wahrheit entspreche, was dieser bestätigte. Der Betreiber verweigerte aus diesem Grund die Löschung („Aussage gegen Aussage“). Nach Auffassung des Gerichts sei jedoch eine sorgfältigere Prüfung des Betreibers angezeigt gewesen, insbesondere hätte er einen Nachweis für das Stattfinden der Behandlung fordern können. Der Portalbetreiber hat bereits angekündigt, das Hauptsacheverfahren betreiben zu wollen. Weitere Entscheidungen zu Bewertungsportalen finden sie hier (KG Berlin), hier (LG Berlin) und hier (AG Wolgast).

  • veröffentlicht am 3. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 24.06.2008, Az. 4 U 25/08
    § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG; § 242 BGB

    Das OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass fremde Videoaufnahmen nicht mit dem Argument genutzt werden können, man habe an die Berechtigung der Person, von welcher man die Aufnahme erhalten habe, geglaubt. Die Beklagte habe schuldhaft gehandelt, weil sie sich nicht mit gehöriger Sorgfalt danach erkundigt habe, ob die Person, von der sie glaubte, Rechte herzuleiten, selbst im Besitz solcher Verwertungsrechte gewesen sei. Grundsätzlich würden im Urheberrecht, ebenso wie im Wettbewerbsrecht, an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt strenge Anforderungen gestellt (BGH GRUR 2002, 248, 252 – Spiegel CD-Rom). Der Handelnde müsse alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Rechtmäßigkeit seines Handelns zu überprüfen (Vinck, in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2003, § 81 Rn 37). Fahrlässig sei daher bereits das Nichteinholen näherer Informationen über die Rechtekette, die Grundlage einer Lizenzberechtigung des Verletzers sein solle (Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 97 Rn 57). Dass die Beklagte solche Nachprüfungen angestellt habe, werde nicht behauptet. (mehr …)

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