Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Telekommunikationsprovider darf IP-Adressen eines Anschlussinhabers zeitlich begrenzt speichernveröffentlicht am 3. Februar 2016
OLG Köln, Urteil vom 14.12.2015, Az. 12 U 16/13
§ 44 Abs. 1 S. 1 TKG, § 97 Abs. 3 S. 3 TKG, § 100 Abs. 1 TKG; Art. 10 GGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Telekommunikationsdienstleister (Provider) das Recht hat, bestimmte Daten eines Anschlussinhabers bei Einwahl in das Internet zeitlich begrenzt (Löschung erfolgt vier Tage nach Beendigung der Verbindung) zu speichern. Hierzu gehöre die zugewiesene dynamische IP-Adresse, der Nutzungszeitraum und die Kundennummer, ersatzweise der Kundenname. Der Kläger hat die Ansicht vertreten, sein von ihm verklagter Provider sei gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 3 Satz 3 TKG, Art. 10 GG zur Speicherung von Verbindungsdaten nicht berechtigt sowie zur unverzüglichen Löschung verpflichtet. Die im Verfahren LG Köln 13 OH 356/09 ergangenen Beschlüsse seien rechtswidrig. Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben demgegenüber entschieden, dass Anspruch auf unverzügliche Löschung der o.g. Daten nicht bestehe, weil der Erlaubnistatbestand der §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 100 Abs. 1 TKG eingreife. Auch Urheberrechtsverstöße seien als Störung der Telekommunikationsanlage nach § 100 TKG zu bewerten. Die Speicherung sei zur Abwehr technisch erforderlich. Der Eingriff in das Recht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses werde so gering wie möglich gehalten, indem die Daten getrennt gespeichert würden und auch die Mitarbeiter der Beklagten sie erst nach Auftreten eines konkreten Verdachts zusammenführen könnten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Düsseldorf: Feedback-Anfrage ist unzulässiger E-Mail-Spam / Zur Reichweite des Anspruchs auf Auskunftveröffentlicht am 9. Januar 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2014, Az. 20 C 6875/14
§ 1004 BGB, § 823 BGB; § 34 BDSGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass der unverlangte Versand einer Feedbackanfrage auf eine berufliche E-Mail-Adresse eine Belästigung und damit einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Empfänger könne daher gemäß § 34 BDSG Auskunft zu den über seine Person gespeicherten Daten verlangen, und zwar auch soweit sie sich auf die Herkunft der Daten beziehen, über den Empfänger oder Kategorien der Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden und über den Zweck der Daten. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Vorlage an den EuGH zur Frage, ob (dynamische) IP-Daten personenbezogene Daten sindveröffentlicht am 29. Oktober 2014
BGH, U
rteil vom 28.10.2014, Az. VI ZR 135/13
§ 12 Abs. 1 TMG, § 15 Abs. 1 TMG, Art. 2 EG-Datenschutz-Richtlinie, Art. 7 EG-Datenschutz-RichtlinieDer BGH hat dem EuGH Fragen zu dem Themenkomplex vorgelegt, ob es sich bei dynamischen IP-Adressen um „personenbezogene Daten“ handelt, deren Speicherung dem durch die Richtlinie harmonisierten Datenschutzrecht unterfällt. Zur Pressemitteilung Nr. 152/2014 vom 28.10.2014: (mehr …)
- BGH: Internet-Serviceprovider dürfen die dynamischen IP-Adressen ihrer Kunden für 7 Tage speichernveröffentlicht am 29. Juli 2014
BGH, Urteil vom 03.07.2014, Az. III ZR 391/13
§ 100 Abs. 1 TKG/* Style Definitions */
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mso-bidi-font-family:“Times New Roman“;
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mso-fareast-language:EN-US;}Der BGH hat entschieden, dass Internetserviceprovider die dynamischen IP-Adressen von Nutzern für 7 Tage speichern dürfen, da „es jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik keine anderen Möglichkeiten als die … praktizierte Speicherung [gibt], um Störungen der Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen und notfalls zu beseitigen.“ Die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung stehe dem, so der Senat, nicht entgegen, da die dort angegriffene IP-Adressen-Speicherung „nicht für die Zwecke der Strafverfolgungsbehörden, sondern im Interesse des Netzbetreibers“ erfolge. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Berlin-Brandenburg: Bußgeldstelle darf „Blitzerfotos“ ins Internet stellen?veröffentlicht am 7. Juli 2014
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2014, Az. OVG 12 S 23.14
§ 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO; § 46 Abs. 1 OWiGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn Bußgeldstellen Lichtbilder, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten gefertigt wurden (sog. „Blitzerfotos“), im Internet zur Verfügung stellen – allerdings nur, wenn diese Daten ausschließlich nach Eingabe individueller Zugangsdaten abgerufen werden können und demnach nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind. Die bloße Befürchtung, dass solche Bilder durch einen „Hack“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten, genüge nicht für die Untersagung dieser Praxis der Bußgeldstellen. Wer gänzlich vermeiden wolle, dass solche Bilder ins Netz gestellt würden, könne dies nach pragmatischer Auffassung des Gerichts durch eine Einhaltung der Verkehrsvorschriften erreichen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Zur Haftung von File-Hosting-Dienstenveröffentlicht am 3. April 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.02.2014, Az. 2-06 O 319/13
§ 19a UrhG, § 97 UrhG; § 830 Abs. 2 BGB; § 27 Abs. 1 StGBDas LG Frankfurt hat entschieden, dass ein File-Hosting-Dienst einem Rechtsinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen auf Schadensersatz haftet, wenn ihm solche Verletzungen durch auf seinem Server gespeicherte Dateien durch Meldung bekannt sind, er diese Daten aber über einen längeren Zeitraum nicht löscht oder sperrt. Ab dem Zeitpunkt der Meldung urheberrechtswidriger Dateien ist der Betreiber zur unverzüglichen Sperrung oder Löschung verpflichtet sowie dazu, alles ihm technisch und wirtschaftlich Zumutbare zu tun, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf das konkrete Werk auf seinen Servern zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die Speicherung der IP-Adressen eines Kunden durch den Telekommunikationsanbieter ist auch ohne Anlass für jedenfalls 7 Tage zulässigveröffentlicht am 25. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.08.2013, Az. 13 U 105/07
§ 44 Abs. 1 TKG, § 96 Abs. 1 S. 3 TKG, § 97 Abs. 1 S. 1 TKG, § 97 Abs. 3 TKG, § 100 Abs. 1 TKGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Deutsche Telekom AG IP-Adressen eines Kunden auch ohne konkreten Anlass jedenfalls eine Woche lang speichern darf, um Missbrauchsmeldungen nachgehen zu können. Die bloße Speicherung der IP-Adressen stelle für sich gesehen noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer dar. Der Kunde hatte die sofortige Löschung verlangt. Das Gericht hatte bereits mit Urteil vom 16.06.2010, Az. 13 U 105/07 (hier) zu der gleichen Sache entschieden. Jenes Urteil war jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. III ZR 146/10, hier) aufgehoben und das Verfahren an das OLG Frankfurt a.M. zurückverwiesen worden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Karlsruhe: Die Nutzung von Daten ehemaliger Kunden für Werbeanschreiben ist unzulässigveröffentlicht am 22. März 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, Az. 6 U 38/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 4 BDSG, § 28 BDSGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Energieversorger nicht berechtigt ist, die Information, zu welchem neuen Versorger ein ehemaliger Kunde nach Kündigung gewechselt ist, für ein individuelles Werbeanschreiben unter Vergleich der Stromtarife zu nutzen. Darin liege ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da eine Einwilligung des Kunden zu einer solchen Datennutzung in der Regel und im vorliegenden Fall konkret nicht gegeben sei. Da durch die Vorschrift zumindest auch der Schutz von Marktteilnehmern bezweckt werde, sei der Verstoß auch wettbewerbsrechtlich relevant. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Ein Access-Provider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen von Kunden für private Rechteinhaber zu erheben und zu sichern / Filesharingveröffentlicht am 21. März 2013
OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 07.03.2013, Az. I-20 W 118/12, Az. I-20 W 121/12, Az. I-20 W 123/12, Az. I-20 W 124/12, Az. I-20 W 126/12, Az. I-20 W 128/12, Az. I-20 W 142/12, Az. I-20 W 143/12, Az. I-20 W 162/12
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Datenerhebung aus der aktiven Internetverbindung durch einen Access Provider zugunsten von privaten Rechteinhabern an einer Rechtsgrundlage fehlt. Ein Filmkonzern, ein auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiertes Unternehmen und ein Pornofilmhersteller hatten nach angeblichen Filesharing-Verstößen von Internetanschluss-Inhabern vor dem LG Düsseldorf zunächst die „Sicherung“ von IP-Adressen aus der jeweils laufenden Internetverbindung erwirkt. Diese Beschlüsse hob der Senat auf und begründete dies damit, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung auf die Übermittlung vorhandener Datenbestände beschränkt sei. Dem Urheberrechtsgesetz sei dagegen keine Rechtsgrundlage zu entnehmen, nach welcher sich der Provider noch nicht erhobene Daten aus laufenden Verbindungen zum Zweck einer späteren Auskunftserteilung an Dritte („fremdnützige Datenerhebung“) zu beschaffen habe.
- OLG Hamm: Fehlende Informationen zu Abruf und Speicherung des Vertragstextes sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 10. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2012, Az. I-4 U 134/12
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWG dDas OLG Hamm hat entschieden, dass der mangelnde Hinweis eines Onlinehändlers zum Abruf und zur Speicherung des Vertragstextes ein wettbewerbswidriger Verstoß ist. Das Vorenthalten dieser Informationen beeinträchtige spürbar die Entscheidungsfähigkeit des Verbrauchers, da es sich um wesentliche Informationen handele. Den Volltext der Urteils finden Sie hier.