IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2015, Az. 6 U 3/14
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit der Formulierung „spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Fachanwaltstitel nicht vorliegt und auch die Voraussetzungen für die Verleihung dieses Titels nicht gegeben sind. Aus Sicht des Verkehrs bestehe hier eine Verwechslungsgefahr zwischen „Spezalist“ und „Fachanwalt“. Andere Formulierungen wie z.B. Frau X spezialisierte sich auf das Arbeitsrecht oder Die Kanzlei X hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert seien jedoch als zulässig zu erachten. Es komme immer auf den genauen Kontext der Werbeaussagen an. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Februar 2010

    LG München I, Urteil vom 09.02.2010, Az. 33 O 427/09
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG; § 43 b BRAO; § 7 Abs. 2 BORA


    Das LG München I hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „Spezialist für Erbrecht“ eine Verwechselungsgefahr mit dem gesetzlich normierten Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ begründet und wettbewerbswidrig ist, wenn der Verwender nicht zugleich Fachanwalt für Erbrecht ist. § 7 Abs. 2 BORA lege ausdrücklich fest, dass Benennungen zu Teilbereichen der Berufstätigkeit unzulässig sind, soweit sie die Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen oder sonst irreführend sind. Weiterhin hielt das Landgericht allerdings Beschreibungen der eigenen Tätigkeiten, die einen ausreichenden Abstand zum Fachanwalt hielten, für zulässig. (mehr …)

I