Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: Rechtsanwältin, die 5 Jahre als Syndikus eines Mietverwaltungsunternehmens gearbeitet hat, darf sich nicht ohne weiteres als „Spezialist für Mietrecht“ bezeichnenveröffentlicht am 4. März 2010
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2008, Az. 2 U 91/07
§ 7 Abs. 1 S.2, Abs. 2 BORA; §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt mit der in einer Zeitung geschaltenen Werbung „Spezialist für Mietrecht“ einen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn der Rechtsanwalt nicht nachweisen kann, dass er im Mietrecht über den Durchschnitt weit übersteigende Kenntnisse verfügt und dort in erheblichem Umfang tätig gewesen ist. Interessant war im vorliegenden Fall, dass die vierzig Jahre alte Kollegin seit 10 Jahren als Anwältin zugelassen und seit 8 Jahren bevorzugt auf dem Gebiet des Mietrechts (Wohnraum- und Gewerberaummietrecht) tätig war. Vom 01.01.1999 bis zum 29.02.2004 war sie als Leiterin der zentralen Rechtsabteilung eines Immobilienunternehmens, das u. a. als Mietverwaltungsunternehmen mehrere tausend Mietverhältnisse betreut hat, darunter etwa zur Hälfte Fremdverwaltungen, nahezu ausschließlich im Bereich des Mietrechts (zu ca. 70 % Wohnraummiete und zu ca. 30 % Gewerberaummiete) tätig. (mehr …)