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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2008, Az. 2 U 91/07
    § 7 Abs. 1 S.2, Abs. 2 BORA; §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt mit der in einer Zeitung geschaltenen Werbung „Spezialist für Mietrecht“ einen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn der Rechtsanwalt nicht nachweisen kann, dass er im Mietrecht über den Durchschnitt weit übersteigende Kenntnisse verfügt und dort in erheblichem Umfang tätig gewesen ist. Interessant war im vorliegenden Fall, dass die vierzig Jahre alte Kollegin seit 10 Jahren als Anwältin zugelassen und seit 8 Jahren bevorzugt auf dem Gebiet des Mietrechts (Wohnraum- und Gewerberaummietrecht) tätig war. Vom 01.01.1999 bis zum 29.02.2004 war sie als Leiterin der zentralen Rechtsabteilung eines Immobilienunternehmens, das u. a. als Mietverwaltungsunternehmen mehrere tausend Mietverhältnisse betreut hat, darunter etwa zur Hälfte Fremdverwaltungen, nahezu ausschließlich im Bereich des Mietrechts (zu ca. 70 % Wohnraummiete und zu ca. 30 % Gewerberaummiete) tätig. (mehr …)

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