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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Februar 2014

    BGH, Versäumnisurteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 34/12
    Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Werbung im Rahmen eines Onlinespiels „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‘Etwas‘ „, die Kinder zum kostenpflichtigen Erwerb von virtuellen Spielgegenständen animieren soll, unzulässig ist. Erwerb und Bezahlung seien über Kreditkarte auf Guthabenbasis oder einfach per SMS möglich. Es handele sich um eine direkte Aufforderung zum Kauf bestimmter Waren und spreche Kinder direkt an, was wettbewerbswidrig sei. Gegen das vorstehende Versäumnisurteil wurde Einspruch eingelegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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